Anscheinend hat die ARGE Greifswald, wie der Beitrag am 20. Januar im NDR-Nordmagazin zeigte, nichts hinzugelernt. Dort wurden im Fall des durch behördliches Handeln in die Obdachlosigkeit getriebenen Wolfgang D. persönliche Angaben gemacht und Akteninhalte gezeigt.
Dies ist eindeutig rechtswidrig, so Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher des Kreisverbandes Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis90/Die Grünen.
Kochhan weist darauf hin, dass der Sozialdatenschutz ein besonderes Amtsgeheimnis ist, welches dem Steuer-, dem Statistikgeheimnis und der ärztlichen Schweigepflicht gleichsteht. Deshalb dürfen Daten von Betroffenen nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung veröffentlicht werden. Der Anwältin des Betroffenen bei der Wahrnehmung der Interessen ihres Mandanten zeitungsöffentlich „Unredlichkeit“ vorzuwerfen, zeugt von völliger Unkenntnis der Rechtslage und bestätigt einmal mehr den akuten Handlungsbedarf in Sachen ARGE.
Von einem gegenüber der ARGE verhängten „Maulkorb“ kann daher auch nicht die Rede sein. Vielmehr, so Kochhan, sind die Verantwortlichen darauf hingewiesen worden, sich in diesem Fall aber auch zukünftig an das geltende Recht zu halten und die gerade für eine Sozialbehörde unbedingt nötige Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen und ihren Sozialdaten walten zu lassen.