Vielleicht wird alles besser, wenn die Greifswalder ARGE nicht mehr ARGE heißt, sondern ZAG? Die ARGEn im Lande sollen ab Anfang 2011 „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Die heutige Struktur der ARGEn soll im Wesentlichen bestehen bleiben. So weit, so schlecht.
Das eigentliche Problem ist, dass mal wieder in einem Gesetzentwurf, der sich mit Organisatorischem befasst, weitere Verschlechterungen in der Position der ALG II-Berechtigten enthalten sind. Die systematische Entrechtung der Betroffenen geht weiter, harmlos umschrieben mit „Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
So soll z.B. künftig eine mündliche Belehrung über die Folgen einer Nichtmeldung, nämlich Kürzung des ALG II, ausreichen. Ohne Belehrung ist eine Kürzung rechtswidrig. Da stellt sich unwillkürlich die Frage, wie ein Betroffener das Fehlen einer mündlichen Belehrung im Zweifelsfalle beweisen will.
Auch soll der Begriff des „sozialwidrigen Verhaltens“ eingeführt werden. In der Begründung heißt es dazu, diese Vorschrift regelt Ersatzansprüche bei sozialwidrigem, aber rechtmäßigem Verhalten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine Terminologie, die an längst vergangene Diktaturen erinnert, aber in der Kontinuität der neoliberalen „Sozialschmrotzer“-Debatte steht, wie sie vom ehemaligen sozialdemokratischen Arbeitsminister Clement angestoßen und vom Christdemokraten Mißfelder fortgeführt wurde.