„Eine Hotline gegen Schmierereien, eine parteiübergreifende Bürgersprechstunde in Schönwalde II und zahlreiche öffentliche Diskussionsrunden – die Initiativen gegen Rechts sind bereits jetzt beachtlich“, findet die Präventionsbeauftragte der Stadt.
Dann bleibt zu hoffen, dass sich nachfolgende Geschichte nicht wiederholt.
…Die Behörden schauen mitunter munter zu. Wie beispielsweise in Greifswald. Als im Jahre 2006 Personen die durch ihre Kleidung und entsprechende Symbolik an ihrem Kraftfahrzeug eindeutig ihre rechte Gesinnung dokumentierten, in einer Kindertagesstätte auftauchten, wollten engagierte Eltern wissen, ob diese Personen Mitglied im Förderverein wären. Nachdem die Mitgliedschaft bestätigt wurde, wollten daraufhin einige Eltern die Satzung des Fördervereins ändern und diese Personen ausschließen.
Nach den Vorstellungen der Eltern hätten nur Personen, „welche die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ anerkennen, Vereinsmitglied werden können. Überdies sollte künftig die „Mitgliedschaft in rechtsextremen / rechtsextremistischen Parteien, Verbänden, Vereinen und denen nahestehender Organisationen“ mit der Mitgliedschaft im Förderverein unvereinbar sein.
Die Leitung der Kindertagesstätte ließ die angestrebten Satzungsänderungen durch die städtische Jugendbehörde prüfen. Im Auftrag des CDU – Oberbürgermeisters antwortete eine Mitarbeiterin des Jugendamtes am 16. Dez. 2006 der Kita-Leitung und den Eltern. „Der Förderverein Ihrer Kita ist keine politische Organisation und die Mitgliedschaft kann nicht von der jeweiligen Weltanschauung abhängig gemacht werden. Der Verein kümmert sich ausschließlich um Belange der Kindereinrichtung und stellt keine Plattform für politische Propaganda dar. Die gewünschten Ausschlussgründe sind mit dem demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar.“
So werden denn auf amtlichen Briefpapier die Personen, die sich für Demokratie einsetzen diffamiert und den Verfassungsfeinden der „rote Teppich“ auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft ausgerollt….
Quelle: Handbuch für Demokratie und Toleranz, Rechtsextremismus und Gegenstrategien in Mecklenburg-Vorpommern, S. 50
Termin der Bürgerkonferenz: Freitag, 13.März 2009, 16 Uhr im Bürgerschaftssaal
„Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind extreme Rechte. Die Organisatoren behalten sich vor, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen“, heißt es in einer städtischen Mitteilung.
Der zitiertze Text bereitet mir ein wenig Bauchschmerzen. Der Verweis auf die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist schwierig. Im Namen der „Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDGO)“ wurde auch immer wieder versucht, linke Kritiker der BRD mundtot zu machen. Was ist denn die FDGO? Vielleicht unsere Wirtschaftsordnung? Unser Rechtssystem? Darunter versteht möglicherweise jede/r etwas anderes. Da wünsche ich mir etwas präzisere Formulierungen, um Missbrauch zu vermeiden.
Selbstverständlich ist die Antwort Dr. Königs inakzeptabel, übrigens auch darin die Bezugnahme auf ein „demokratisches Grundverständnis“.