Diese Woche flatterte der Stadtverwaltung eine Rüge des Innenministeriums ins Haus. Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde der Fraktion der Linken in der Bürgerschaft, stellt das Innenministerium fest, dass der OB die Kanzlei Hardtke, Svensson & Partner nicht ohne Zustimmung des Hauptausschusses hätte beauftragen dürfen und sah dies als klaren Rechtsverstoß an. Nur weil der Hauptausschuss später zustimmte, käme der OB noch einmal mit einer Rüge davon. Ups, das saß.
Nun schreibt Prof. Hardtke heute in einem Leserbrief, dass diese Beauftragung nichts mit seiner Mitgliedschaft in der CDU und der Kandidatur für die Bürgerschaft zu tun habe. Begründet wird dies damit, dass ja Herr Axel Schmidt und Herr Christian Pegel maßgeblich beteiligt waren und Herr Pegel bekanntermaßen Kreisvorsitzender der SPD sei. Hier geht es also nicht um die Bevorzugung eines Parteifreundes sondern um die Kompetenz der Kanzlei. Nun gut, an der Qualifikation besagter Kanzlei und der dort arbeitenden Anwälte will ich mal nicht zweifeln, eines bleibt jedoch bestehen: Herr Prof. Hardtke ist Mitglied des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften. Aufträge an Mitglieder eines Ausschusses bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses, so ist nun mal die Rechtslage und so steht es in der Hauptsatzung. Eine solche Festlegung ist wichtig, da ansonsten ständig jemand mit Beschlüssen zu tun haben könnte, die ihn/sie selbst betreffen.
Abenteuerlich wird aber seine Argumentation, wenn keiner meckert sei das wie eine Zustimmung. Wer ist nach Hardtkes Meinung denn zuständig für die Einhaltung der Regeln der Bürgerschaft und von Gesetzen, die Arbeit der Bürgerschaft betreffend: der OB, die Verwaltung, das Präsidium oder das Einzelne Bürgerschaftsmitglied?
Wieder einmal ein klares Zeichen, wie unwichtig die CDU die Gremien der Bürgerschaft tatsächlich nimmt. Man entscheidet nach Gutsherrenart und wenn hinterher einer meckert, findet man schon einen Weg, wie man da wieder rauskommt.
Aber Herr Hardtke macht noch weiter. Jetzt soll ja der geplatzte Verkauf und der erzielte Vergleich für die Stadt ein gutes Geschäft sein. Schließlich nehme man 1,5 Mio. € von der KWG ein und zahle deutlich weniger an die Berater. Was Herr Hardtke immer wieder unterschlägt, wie auch andere Befürworter des WVG-Verkaufs, ist das Geld, was an anderer Stelle für den Deal ausgegeben wurde. Die unzähligen Stunden, die Verwaltung, WVG und Bürgerschaftsmitglieder mit dem Verfahren verbracht haben, die Kosten des Bürgerentscheids (von CDU etc. beschlossen) usw. usf. Mich würde wundern, wenn da wirklich was übrig bliebe. Aber die CDU und in diesem Fall Herr Prof. Hartdke tun ja gerade so, als wäre der geplatzte deal auch noch gut für die Stadt und sie seien daran Schuld….Vielleicht sollten wir so was dann öfters durchziehen….
Übrigens, einen Punkt akzeptiert er irgendwie schon. Aufgrund seiner Mitgliedschaft im Ausschuss hätte die Zustimmung durch den Hauptausschuss erfolgen müssen. Er behauptet dann, dass wäre in vielen anderen Fällen auch nicht erfolgt, ohne Fälle zu nennen (wäre schon interessant gewesen). Eins ist aber noch festzuhalten: auch Herr Pegel ist im Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften. Hier wäre also die Zustimmung zur Beteiligung zweier Anwälte notwendig gewesen. Aber das ist ja nur eine Randnotiz….