Post vom Amt

Ein politischer Weggefährte hat auf einen der Blogeinträge reagiert und der CDU-geführten Verwaltung eine E-Mail geschrieben. Wissen wollte er, ob denn ein gewisser  CDU-Lokalpolitiker, der neuerlich für das Kommunalparlament kandidiert,  in der laufenden Legislatur seinen Wohnsitz verlegt hat. Das Amt hat reagiert und

Michael Steiger, Mitglied d. Bürgerschaft
Michael Steiger, Mitglied d. Bürgerschaft

ihm im Auftrag des  Oberbürgermeisters mitgeteilt, dass der entsprechende Kandidat „laut Melderegister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald während der laufenden Sitzungsperiode nicht nach Diedrichshagen verzogen“ sei.

Die Auskunft überrascht nicht. Würde das Melderegister einen anderen Wohnort ausweisen, hätte der Wahlausschuss den Kandidaten nicht zu Wahl zulassen dürfen.

Der Parteifreund gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden – er schrieb erneut ans Amt.

„Es mag sein, daß im Melderegister Herr Exxxx Hxxxxx noch in Greifswald aufgeführt ist. Dies sagt aber nichts über die Richtigkeit der dort enthaltenen Angaben aus.

Auf der Bürgerschaftssitzung am 25.Mai 09 wies der Abgeordnete Pxxxx Mxxxxxx auf Diedrichshagen als Wohnort des vorerwähnten Herrn Hxxxx hin. Insoweit hat der bei der Sitzung anwesende Oberbürgermeister – mithin die Verwaltung insgesamt – Kenntnis über die mögliche Unrichtigkeit des Melderegisters.

Da Herr Hxxxxx über ein Eigenheim in Diedrichshagen verfügen soll, ist davon auszugehen, dass er selbiges vorwiegend nutzt und dort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat. Nach § 16 Abs (2) LMG ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nach laienhafter Auffassung dürfte ein selbstgenutztes Eigenheim regelmäßig den Lebensmittelpunkt darstellen.

Die Meldebehörde hat nach § 21 Abs. 2 LMG von Amts wegen zu ermitteln, wenn ihr Umstände bekannt sind, die auf die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit des Melderegisters hindeuten.

Da Ihnen nunmehr Umstände bekannt sind, die auf die Unrichtigkeit des Melderegisters hindeuten, dürften Sie gehalten sein, hierzu Ermittlungen anzustellen.

Ich darf Sie bitten mitzuteilen, ob Sie in der Sache tätig werden.“

Die Antwort steht allerdings noch aus.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.