86% aller Anträge kommen aus der Verwaltung!

86% aller Anträge kommen aus der Verwaltung!

Wie die OZ berichtet, sind 613 Anträge in der Bürgerschaft in den letzten 5 Jahren bearbeitet worden. Da steckt schon eine ganze Menge Arbeit dahinter. Schließlich werden die Anträge nicht nur in der Bürgerschaft, sondern auch in den Ausschüssen und der Fraktion bearbeitet und beraten. Das eine oder andere Bürgerschaftsmitglied wird sich auch noch bei Fachleuten informieren.
Aber was heißt es, wenn von den 613 Anträgen 85 aus den Fraktionen kommen? Dann kommt der Rest von der der Verwaltung! Was heißt das für die Fraktionen und Parteien, wenn 86% aller Anträge aus dem Rathaus kommen?
Die Parteien haben in unser Vertretungs-Demokratie eine besondere Aufgabe (so steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 21, (1): Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.)
Die neue Bürgerschaft hat auf Grund der neuen Stimmverteilung eine große Chance, die Ausschüsse wieder zu beleben. In den Ausschüssen sollen die Entscheidungen der Bürgerschaft vorbereitet werden, es sollte nicht so wichtig sein, wer den Antrag einbringt. Dass heißt aber auch, dass auf alle Bürgerschaftsmitglieder mehr Arbeit zukommen wird, es muss mehr diskutiert und abgewogen werden. Dafür sind Parlamente ja wohl auch da.
Wichtig ist aber auch, dass von den Fraktionen mehr Initiative kommt, denn nur so können diese vom Bürger / Wähler auch wahrgenommen werden. Das dies geschehen muss, kann man aus der geringen Wahlbeteiligung 39,8% ablesen.
Die Fraktionen brauchen für diese Aufgabe arbeitsfähige Strukturen, dass heißt, sie brauchen einen Geschäftsführer, Büroräume und Treffpunkte, denn nur so können sie ihrer Aufgabe gerecht werden. Ziel sollte es sein, bei der nächsten Wahl eine höhere Wahlbeteiligung zu bekommen und weniger Willensbildung aus der Verwaltung zu bekommen.

3 Kommentare bei „86% aller Anträge kommen aus der Verwaltung!“

  1. Ein wichtiges Thema und bisher so wenig Resonanz!

    Ja, wenn die Vorlagen denn schon aus der Verwaltung kommen, haben die Bürgerschaftsmitglieder doch um so mehr die Pflicht der Kontrolle, weil eine nachträgliche Änderung der Vorlagen auf dem Klageweg so gut wie unmöglich ist. So an den Beispielen des Beschlusses zum WVG-Verkauf den Klägern und mir persönlich in der ersten Instanz einer Klage zur Straßenreinigungssatzung vom Verwaltungsgericht beschieden. Das Verwaltungsgericht heißt nicht Bürgergericht sondern Verwaltungsgericht. Damit ist doch wohl auch klar, wessen Interessen dort vertreten werden.

    Ein Beispiel für die Fehlleistungen der Bürgerschaft und seiner Ausschüsse sei aus meiner Sicht die fragwürdige Hausnummernsatzung. Hier an zwei Absätzen der Satzung kritisierte Inhalte:
    § 3
    Hausnummern und Hausnummernpläne

    „(3) Als Hausnummern sind nur ganze arabische Ziffern zulässig.“
    Da sich die arabischen (eigentlich indischen) Ziffern hier nicht darstellen lassen, sollte sich der interessierte Bürger einmal diese Seite betrachten:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arabische_Ziffern
    Es müsste in diesem Absatz also richtig „europäische arabische Ziffern“ heißen! Jetzt haben wir eben eine „Talibanhausnummernsatzung“.

    § 4
    Antragstellung und Pflichten der Eigentümer

    „(1) Die Eigentümer von Grundstücken haben im Zuge eines Bauantrags bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Vergabe einer Hausnummer bei der Stadt zu beantragen.“
    Fragt sich der praktisch denkende und handelnde Bürger Greifswalds doch, warum kann die Hausnummer nicht mit der Bauantragsbestätigung vergeben werden?

    Ich habe übrigens eine Reihe von Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig auf die Fehler/Mängel aufmerksam gemacht. Das Ergebnis war – kein Interesse!

    Zum Schluss noch ein Vorschlag, den Bürgerschaft und Stadtverwaltung in der nächsten Legislaturperiode lieber nicht ernsthaft prüfen sollten!?
    Wenn schon eine Hausnummernsatzung, dann brauchen wir auch eine Hausnummernreinigungssatzung und eine Hausnummernreinigugsgebührensatzung.
    Für die Durchführung der wöchentlichen Hausnummernreinigung ist mit der GEG dazu ein 20jähriger Monopolvertrag abzuschließen!

    Nebenbei, hat schon jemand nach der Umsetzung dieser Satzung gefragt?

  2. Die xenophoben Töne meines Vorkommentators werden die grünen Administratoren dieser Seite sicher gleich zu würdigen wissen, nur kurz zur Sache:

    Taliban sind Paschtunen. Paschtunen sprechen und schreiben Paschtu, nicht Arabisch.

    1. Lieber Bark,
      ist Dein Name aus dem Englische hergeleitet?
      Dann hättest Du zu früh gebellt. Es geht hier um die verwendeten Ziffern. Die Paschtunen verwenden auch die indisch-arabischen Ziffern. Die Sprache der Hausnummernschilder ist mir ganz egal.
      Also, doch mal die WIKIPEDIA-Adresse anklicken.
      Um hier weiteren Diskussionen in eine verkehrte Richtung vorzubeugen, ich bin durch mehrjährige Tätigkeit in der Gegend der Paschtunen durchaus mit deren Sprache und Gebräuche vertraut.
      Bitte zurück zum Thema: Die Qualität der Arbeit der gewählten Bürgerschaftsmitglieder!

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