Nachhilfe II

Auch heute wieder berichtet die OZ (ABS: Stadt räumt Fehlüberweisung ein) über die ABS Greifswald. Darin wird erwähnt, dass die ABS eine Rechtsanwaltskanzlei zwar für Kündigungen von Mitarbeitern, nicht jedoch für solche gegenüber „Ein-Euro-Jobbern“, nutze.

Ein völlig überflüssiger Hinweis, der belegt, dass dieser Artikel entweder frei von jedweder Sachkenntnis ist. „Ein-Euro-Jobs“ begründen kein Arbeitsverhältnis, so dass die ABS an dieser Stelle auch kein solches kündigen könnte. Diese Eingliederungsmaßnahmen können allein von der dafür zuständigen ARGE beendet werden, Kündigungsschutz gibt´s nicht. Oder aber es ist eine kleine Korrektur der bisherigen Berichterstattung über die Arbeitsgelgenheiten, dann hätte dies jedoch näher erläutert werden müssen.

Dieser (erstaunte?) Hinweis erklärt sich wohl nur daraus, dass bei der OZ anscheinend immer noch die Meinung vorherrscht, dass bei „Ein-Euro-Jobs“ ein Lohn gezahlt wird.

Die von der OZ beschriebenen Vorgänge rund um die ABS kann und will ich an dieser Stelle nicht kommentieren. Ich war nicht dabei, und zur Aufklärung sind Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig. Dass die ABS Greifswald jedoch jeden Monat cirka 100.000,- Euro für die Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen (im Wesentlichen Ein-Euro-Jobs) kassiert, sollte auch in der OZ Thema sein. Und vor allen Dingen, was mit diesem Geld passiert, interessiert nicht nur uns.

Ein Kommentar bei „Nachhilfe II“

  1. Ihr macht Lupe vom Ostsee-Zeitung-Blog noch arbeitslos 😉

    Danke!

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