Kurz zum Hartz-IV-Urteil

Das Thema ist zu wichtig, um darüber in diesem Blog zu schweigen. Als „Urlaubsvertretung“ des Kreisvorstands und damit auch von Gregor habe ich nicht alle wünschenswerten Detailkenntnisse, daher wirds nur eine knappe Meldung.

Die grüne Bundestagsfraktion in Person ihres sozialpolitischen Sprechers Markus Kurth reagierte prompt und in erwartbarer Weise. Verlangt wird eine sofortige Anhebung der Regelsätze mit Orientierung an den Berechnungen der Wohlfahrtsverbände. Wie Regelsätze künftig am besten verfassungskonform berechnet werden sollen, bleibt hingegen noch unscharf. Inwieweit man einst selbst zum Murks beigetragen hat, bleibt auch außen vor.

Andere Stimmen halten das gesamte System, das durch das SGB II geschaffen wurde, für nicht mehr sinnvoll reformierbar. Die Grüne Jugend spricht sich dafür aus, am besten gleich das bedingungslose Grundeinkommen einzuführen.

Eine Frage an die Juristen bleibt: Bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt die Garantie eines sozio-kulturellen Existenzminimums auch in der Weise, dass es nicht durch Sanktionen beschnitten werden kann? Der gesunde Menschenverstand sagt ja. Bei juristischen Fragen muss das allerdings nicht viel heißen.

2 Kommentare bei „Kurz zum Hartz-IV-Urteil“

  1. Armut abgeschafft – ein Leben in Luxus droht

    Wer Würde besitzt, der ist wahrlich reich. Würdevolle Armut ist ein unvorstellbarer Luxus! Und genau dieser Luxus droht – nicht höhere Regelsätze.

    http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/02/armut-abgeschafft-ein-leben-in-luxus.html

  2. […] stützen würde, wäre meines Erachtens nach rechtswidrig. Um damit auch die Frage aus diesem Beitrag zu beantworten: Zu den Sanktionen bzw. Sanktionsmöglichkeiten schweigt sich das Urteil aus.  Ob […]

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