Aus der bündnisgrünen Bundestagsfraktion:
„ELENA“ ist die Abkürzung für „Elektronischer Entgeltnachweis“. Diese Datenbank soll Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers elektronisch vorhalten, damit die Beschäftigten ihre Anträge bei den Sozialbehörden elektronisch abrufen können. Die Datenbank ist seit dem 1. Januar 2010 in Betrieb. ELENA ist kräftig aus dem Ruder gelaufen. Es werden viel zu viele Daten erhoben. So will ELENA zum Beispiel wissen, ob einem Arbeitnehmer wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Datenübermittlung beim ELENA-Verfahren sofort auszusetzen. In einem zweiten Schritt sollen noch im ersten Quartal 2010 die aufgetretenen Mängel gesetzlich behoben werden. Ziel ist es, dem Gebot der Datensparsamkeit Rechnung zu tragen und nur die Daten zu erheben, die wirklich nötig sind. Die Beschäftigen sollen einen Anspruch haben, vom Arbeitgeber darüber unterrichtet zu werden, was der über sie mitgeteilt hat. Nötig ist auch eine neue Übersicht zu den Kosten für Staat und Wirtschaft, aber auch für die Beschäftigten selbst.