Zwangsarbeit

Hartz IV-Empfänger, die einen sogenannten Ein-Euro-Job annehmen, erreichen nach einem Jahr seltener eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als vergleichbare Langzeitarbeitslose ohne Ein-Euro-Job. Dies zeigt eine neue Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), für die die Erwerbsverläufe von 160.000 Empfängern von Arbeitslosengeld II ausgewertet wurden.“

So beginnt der Bericht des ZEW über eine neue Studie des Institutes. Und die ARGE Greifswald und insbesondere die ABS wollen uns immer noch erzählen, dieses Instrument der „Aktivierung“ von Arbeitslosen sei geeignet. Es ist und bleibt Zwangsarbeit, im Übrigen gem. Art. 12 des Grundgesetzes eigentlich verboten. Eigentlich, muss ich dazu sagen, denn beim Gesetzgeber fallen zunehmend die Hemmungen, wenn es um die Rechte von finanziell Schwachen geht.

Zur Studie passt, dass BA-Vorstand Heinrich Alt fordert, sog. Ein-Euro-Jobs nur noch auf freiwilliger Basis zu vergeben. Sie sollten als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden. Interessant…

Ein Kommentar bei „Zwangsarbeit“

  1. […] zum wiederholten Male die Vergabe und Praxis sog. Ein-Euro-Jobs, nachdem dies vor kurzem auch das ZEW getan […]

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