Vielleicht sollten wir am 1. Mai auch hieran denken:

Sitzblockaden müssen keine Nötigung sein, so das Bundesverfassungsgericht. Mehr dazu im law blog. Daraus:

„Nur unfriedliche Versammlungen genießen nach dem Beschluss keinen Grundrechtsschutz. Eine politisch motivierte Sitzblockade betrachten die Verfassungsrichter noch als friedliche Versammlung. Demgemäß dürfe nicht gesagt werden, dass die Versammlungsfreiheit nicht gilt.“

2 Kommentare bei „Vielleicht sollten wir am 1. Mai auch hieran denken:“

  1. wow, da blieb mir zunächst doch glatt der Mund offen.
    Aber nach dem Googeln, muss ich sagen, dass du richtig geschrieben hast: sie müssen keine Nötigung sein, nicht automatisch.
    Die Schlagzeilen a la „Sitzblockaden sind keine Nötigung“ wie selbst der Focus-Online titelt, sind nämlich falsch.
    Aus dem FAZ.net:

    Bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung, entschied das Verfassungsgericht. Doch müsse bei der strafrechtlichen Beurteilung berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind. Das habe das Frankfurter Landgericht nicht ausreichend geprüft. So habe es die für den Beschwerdeführer sprechenden Umstände fehlerhaft gewichtet.

    Quelle: http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E11622E13F4DE40E1907E4FB5AF9CE4F9~ATpl~Ecommon~Scontent.html
    Außerdem wurde das Urteil laut FAZ an das Landgericht Frankfurt zurückgewiesen. das wird jetzt also prüfen, ob die „eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind“ – und zu welchem Ergebnis kommen?

    Also Vorsicht mit den Ratschlägen. Wer wird im Vorfeld mit Sicherheit sagen können, ob eine Sitzblockade einer angemeldeten und genehmigten Demo keine Nötigung ist? Wenn ich die Google-Einträge richtig verstehe, nur dann nicht, wenn der Demonstrationszug eine Ausweichmöglichkeit hat. http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
    (Beim Wikipedia-Eintrag blieb mir übrigens der Mund ein zweites Mal offen stehen. Denn demnach ist diese Grundsatzeinscheidung des BVerfG schon seit 1995 verbindlich.)

  2. Der Ratschlag könnte tatsächlich fatale Folgen haben, wie auch hier sehr ausführlich beschrieben wird:

    Sitzen ist Gewalt
    Das Bundesverfassungsgericht kriminalisiert Sitzblockaden. Das darf im Sinne der Versammlungsfreiheit nicht das letzte Wort bleiben

    http://www.freitag.de/politik/1113-sitzen-ist-gewalt

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