Über Halbwahrheiten

Wenn eine Zeitung über Zahlen und Statistiken unseres Jobcenter berichtet, fehlt eigentlich immer das Hinterfragen dieser Zahlen. Der OZ-Blogger nahm die gestrige OZ-Meldung „Fast 2000 Widersprüche gegen Jobcenter-Entscheide“ bereits unter die Lupe.

Nicht nur, dass diese Meldung nichts besagt, wie der OZ-Blogger zu Recht bemängelt, sie ist auch irreführend. Zu den nach der Meldung ca. 30% falschen Entscheidungen des Jobcenters – ein Skandal an sich bei einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde – kommen weitere unzählige falsche Bescheide hinzu, die nicht in dieser Statistik auftauchen.

Zunächst einmal die Bescheide, die nicht mit einem Widerspruch angegriffen werden, weil die Leute der Behörde vertrauen oder aber von ihren Rechten nichts wissen. Und wer, der auf diesem Gebiet arbeitet, hat nicht schon von entnervten Betroffenen gehört, dass es doch eh keinen Sinn hat, zu widersprechen oder zu klagen.

Weiter kommen die Verfahren hinzu, bei denen im Vorfeld einer sich anbahnenden falschen Entscheidung durch Intervention von BeraterInnen das Schlimmste verhindert werden konnte.

Und dann noch die Klagen gegen die Widerspruchsbescheide, die selbstverständlich nicht in den von der OZ veröffentlichten Zahlen enthalten sind. Die gewonnenen oder mit einem Vergleich endenden Klagen sind ebenfalls hinzu zu zählen. Ca 50% aller Klagen sind erfolreich oder enden in einem Vergleich, zu dem das Jobcenter auch wohl nur bereit ist, weil es die Unrichtigkeit seiner Entscheidung erkannt hat oder diese ihm nachdrücklich aufgezeigt wurde.

Sicher sind die Zahlen des Jobcenters nicht gelogen, aber sie sind eben bewusst nur die halbe Wahrheit.

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