Der tägliche Grund, GRÜN zu wählen (28)

Diesmal: Öffentliche Zugänglichkeit von Erholungsräumen

Wir begrüßen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Seen vom Bund kauft. Die öffentliche Zugänglichkeit von Seen und anderen Erholungsgebieten ist ein grünes Grundanliegen. Das Eigenlob der Landesregierung, insbesondere der CDU, ist im Falle der Zugänglichkeit von Uferabschnitten überhaupt nicht angebracht. CDU-Spitzenkandidat Caffier spricht mit gespaltener Zunge, solange er auf Usedom selbst einen privatisierten Uferabschnitt besitzt. Wenn einige Seen, von denen in vielen Fällen die Frage gar nicht ansteht, jetzt „geschützt“ werden sollen, dann ist das keine große Sache. Es darf nicht nur um einzelne Bereiche gehen, die medienwirksam inszeniert werden können, sondern darum, die öffentliche Zugänglichkeit von Erholungsräumen insgesamt zu sichern.

Wir weisen erneut auf unsere Veranstaltung am morgigen Mittwochabend (18 Uhr) an der Badewiese in Neppermin hin. Dort sollen genau diese Problemfelder thematisiert werden, ohne wichtige Fragen und Bereiche auszusparen.

Ein Kommentar bei „Der tägliche Grund, GRÜN zu wählen (28)“

  1. Liebe Freunde.
    hier in Klein Nordende bei Elmshorn,S-H,- bin ich doch den Grünen im Frühjahr beigetreten.
    Haut ordentlich auf die Pauke,wir drücken Euch die Daumen.
    Der Wähler ist mit Euch.
    Konnte ich vor kurzem einen kleinen Beitrag zu Eurem Wahlkampf leisten,.. in Neukloster.
    Ihr habt herrliche Badeseen.
    Und alles so Grün.
    Herzlich Klaus Butenschön aus Klein Nordende

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