Katrin Göring-Eckardt: „Musterbeispiel eines demokratischen Prozesses“

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat zum Abschluss ihrer Tagung in Magdeburg am 9. November nach lebhafter Diskussion einmütig ein Kirchengesetz zum Arbeitsrecht in der Diakonie verabschiedet. Die Pressemitteilung der EKD ist überschrieben mit „EKD-Synode beschließt Verbesserungen des kirchlichen Arbeitsrechts„. Im Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD -ARGG-Diakonie-EKD- heißt es in § 1 Abs. 3:

… Konflikte werden durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren entschieden. Dieses Verfahren schließt Streik und Aussperrung aus.

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Bundestagsvizepräsidentin, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), nennt dies einen „wirklichen Aufbruch„.

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, bezeichnete die Festschreibung des Streikverbotes als „skandalös„. Ver.di meint zum EKD-Beschluss: „Streikrecht ist Menschenrecht„.

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