Landkreis muss Kosten der Schüler_innenbeförderung auch für Greifswald übernehmen

Eindeutige Antwort auf Kleine Anfrage: Abweichungen zu Ungunsten der Schüler_innen sind unzulässig

Nach der Kreisgebietsreform und dem mit ihr verbundenen Einschluss der Stadt Greifswald weigerte sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Kosten für den Schülertransport auch innerhalb der Stadtgrenzen Greifswalds zu übernehmen. Deswegen stellte die BÜNDNISGRÜNE Landtagsabgeordnete Ulrike Berger eine Kleine Anfrage, die durch die Landesregierung jetzt in eindeutiger Weise beantwortet wurde: § 113 Schulgesetz M-V verpflichtet die Kreise zur Durchführung der Schülerbeförderung. Für die ehemals kreisfreien Städte sind keine Ausnahmen dazu möglich. Eine Abweichung gegenüber der gesetzlichen Vorgabe ist zwar zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler möglich, nicht aber zu deren Nachteil.
Auch das vom Landkreis Vorpommern-Greifswald in seinen Ablehnungsbescheiden an betroffene Familien genannte Kriterium, nach dem § 113 Schulgesetz M-V nicht für geschlossene Ortschaften gelte, wird durch die Landesregierung nicht anerkannt.
„Die Antwort der Landesregierung deckt sich mit der Sichtweise der GRÜNEN Fraktionen in Landtag, Kreistag und Greifswalder Bürgerschaft“, so Ulrike Berger. „Der Landkreis Vorpommern-Greifswald darf keine negative Ausnahmeregelung für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler der Stadt Greifswald vornehmen. Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass jetzt rasch alle bislang zu Unrecht abgelehnten Anträge Greifswalder Schülerinnen und Schüler vom Kreis positiv beschieden werden.“

Die Kleine Anfrage mit Antwort: KA 120110 Schülerbeförderung.

Ulrike Berger
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