Kleine Anfrage: Nachfragen von Ulrike Berger zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen

Die von der Landesregierung angedrohten Kürzungen im SPNV und ÖPNV betreffen mittelbar auch den Schüler_innenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Zwar gehört es zu den Pflichtaufgeben des Landes, seine Schülerinnen und Schüler entgeltfrei vom Wohnort zur Schule und zurück zu befördern. Wenn allerdings der kommunale Busverkehr – und die Kommunen insgesamt – immer schlechter ausgestattet wird, so ist es vor Ort auch immer schwieriger zu leisten, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Um Klarheit zu erhalten, hat Ulrike Berger für die BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion daher eine Kleine Anfrage eingereicht.
Darin möchten wir wissen, wie der Betrag von 11 Mio. Euro im Jahr, der den Kommunen aus dem Finanzausgleichsgesetz für die Schüler_innenbeförderung insgesamt zur Verfügung gestellt wird, ermittelt wird. Warum sind es genau 11 Millionen und reicht das auch?
Die Frage stellt sich besonders, weil die Zuwendungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz gleichzeitig wegfallen. Wir möchten die Gründe dafür erfahren und zugleich, welche Kompensation vorgesehen ist.
Wir fragen weiter, ob auch vorgesorgt ist für den Fall, dass die Zuweisungen den Kommunen nicht reichen. Denn wenn Fahrten gestrichen werden müssen oder Linienläufe zusammengelegt werden, ist absehbar, dass die zumutbaren Schulwegzeiten regelmäßig überschritten werden. Festgelegt ist hier, dass der einfache Schulweg bis Klasse 4 nicht länger als 40 Minuten, ab Klasse 5 nicht länger als 60 Minuten sein darf. Dabei ist die Dauer von der Haustür bis zur Schultür zu messen. Was passiert eigentlich, falls tatsächlich mal Eltern genau nachmessen und dabei feststellen, dass diese Grenzen für die Schulwege ihrer Kinder überschritten werden? Vermutlich sind schon heute diese Zeiten nicht in allen Fällen mehr einzuhalten. Was passiert nun, wenn deswegen mal offiziell festgestellt wird, dass der Schüler_innenverkehr im Land rechtswidrig schlecht ist?
Und schließlich weisen wir in der letzten Frage erneut darauf hin, dass durch die Einbeziehung von vier zuvor kreisfreien Städten zusätzliche Verpflichtungen entstanden sind und fragen nach den Auswirkungen. Auch eine Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Rostock und Schwerin erscheint uns notwendig.
Die vollständige Anfrage ist hier zu finden, mit der Antwort ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

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