Frau Syrbe beschwert sich

Ein – vorsichtig ausgedrückt – merkwürdiges Demokratieverständnis lässt die Landrätin (Die Linke) im OZ-Interview vom 23.03.13 (leider nicht online) durchblicken. Auf die Frage, ob nicht Kreistag und Verwaltung aneinander vorbeireden würden, meint sie:

Das waren politische Interessen, die da nach der Wahl bedient werden mussten. Für mich aus dem ehemaligen Ostvorpommern ist das sehr ungewohnt, weil wir dort in den letzten drei Jahren ein Klima hatten, das von Zusammenarbeit und Zuhören geprägt war. Arthur König (OB Greifswald) hat mir schon gesagt, dass das mit den Greifswaldern schlecht geht.

Zur Demokratie gehört aber nun mal eine Streitkultur, die diesen Namen verdient. Nur in der Diskussion und, wenn es sein muss, im Streit lassen sich Lösungen finden. Früher war alles Friede, Freude, Eierkuchen, da hat anscheinend auch niemand der Landrätin auf die Finger geguckt. Dass das für Frau Syrbe bequemer war, will ich nicht bestreiten. Aber der Kreistag hat nun mal die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren (§ 112 Kommunalverfassung M-V).

Die Rechte und Ansprüche der BürgerInnen des Landkreises sind ihr vielleicht nicht egal, sie stehen aber wohl nicht mehr im Mittelpunkt der Politik der Landrätin. Wie anders lässt sich sonst der „Paradigmenwechsel“ beschreiben, den Frau Syrbes Verwaltung vollzogen haben will. Im Nordkurier vom 19.03.13 wird sie wie folgt zitiert:

„Bisher haben wir uns immer gesagt: Das ist die Aufgabe. Und dann haben wir gefragt: Wie viel Geld soll das kosten?“ Ab sofort gehe es umgekehrt: „Wir wollen uns fragen, wie viel Geld wir haben und welche Aufgaben wir damit bewältigen können.“

Das lässt Böses erahnen, da gerade in den Bereichen der Jugendhilfe und des Sozialen, in denen am meisten gespart werden soll, Rechtsansprüche der Betroffenen bestehen. Diese können nicht mit dem Hinweis, mehr Geld sei nicht im Haushalt eingestellt, zurück gewiesen werden. Entfernt erinnert Frau Syrbes Paradigmenwechsel an die Einführung von Hartz IV. Da standen im Gesetzentwurf zum Regelsatz, der das Existenzminimum sichern soll, 345 Euro. Anschließend wurde geschaut, welche Ansprüche in welche Höhe gehören zum Existenzminimum und, oh Wunder, diese summierten sich auf 345 Euro. Syrbe V für den Landkreis, wobei Finanzer bestimmen, welche Rechte und Ansprüche den BürgerInnen zustehen?

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