Nach dem Fischsterben in der Peene: Schutz für Mensch und Umwelt

Cornelia Kampe
Cornelia Kampe

:Update: Unser Ergänzungsantrag wurde in die nächste Ausschussrunde verwiesen.

Maßnahmenpaket für die Anklamer Zuckerfabrik
Den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU (Vorlage 107/2015) werden die drei Bündnisgrünen Kreistagsmitglieder Kristin Wegner, Conny Kampe und Waldemar Okon auf der Kreistagssitzung, kommenden Montag  05.10.2015, einbringen:

Die Landrätin wird aufgefordert:

  1. sich bei der Bioethanol GmbH, dem StALU Stralsund und der Landesregierung für die Einhaltung der rechtlichen Genehmigungen in der Weise einzusetzen, dass schnellstmöglich bauliche und technische Maßnahmen ergriffen werden, die ein erneutes Abfließen von (toxischen) Schadstoffen in öffentliche Gewässer vom Gelände der “Zuckerfabrik” ausschließen. Ein Maßnahmenplan soll bis zum 1. November 2015 den Kreisbehörden vorgelegt werden. Die Landrätin unterrichtet den Kreistag über die Fortschritte diesbezüglich.

  1. Einleitegenehmigungen für Regenwasser und geklärte Abwässer der Fabrikanlagen der Anklamer “Zuckerfabrik” und der Bioethanol GmbH nur zu erteilen, wenn vollständige und schlüssige Pläne für die Entwässerung des gesamten Fabrikgeländes vorliegen. Dabei muss ausgeschlossen sein, dass Industrieabwässer oder Prozessstoffe und -produkte in öffentliche Gewässer gelangen können.

  1. zeitlich engmaschige Kontrollen mittels Wasserproben in der Peene entlang der “Zuckerfabrik” durchführen zu lassen, so dass (toxische) Schadstoffeinträge in die Peene und dabei insbesondere jene, die auf dem Gelände der “Zuckerfabrik” zum Einsatz kommen, zeitnah erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

  2. sich mit dem StALU Stralsund ins Benehmen zu setzen und von der Anklamer “Zuckerfabrik” und der Bioethanol GmbH zu fordern, dass ein Kontrollsystem gemäß Punkt 3. installiert wird. Das Kontrollsystem soll vom Landkreis überwacht werden. Die Kontrollkosten werden von der “Zuckerfabrik” getragen.

  3. sich mit den zuständigen Landesbehörden zu verständigen, dass sämtliche Gutachten, Betriebs- und Einleitegenehmigungen seitens des StALU die Abwasser und Entwässerung betreffen, der Unteren Wasserbehörde zur Verfügung gestellt werden. Der Umweltausschuss soll fortlaufend über die Inhalte der Gutachten, bestehende Genehmigungen und deren Kontrolle informiert werden.

  4. die Katastrophenszenarien für die “Zuckerfabrik” vor dem Hintergrund der Ereignisse aus August/September 2015 neu zu bewerten. Auf dieser Grundlage soll ein Katastrophenmanagement entwickelt werden, welches die Sicherheit und Unversehrtheit von Mensch und Umwelt garantiert.

Begründung

Mehrere tausend Fische sind Ende August/Anfang September 2015 aufgrund von Bioethanol, das vom Gelände der Suiker Unie GmbH („Anklamer Zuckerfabrik” und Anklamer Bioethanol GmbH) — Anschrift Bluthsluster Str. 24, 17389 Anklam — in die Peene eingeleitet wurde, verendet. Aus einem Betonrohr floss über vier Tage Ethanol über einen Graben in die Peene. Nachdem ein Anwohner das Rohr entdeckt hatte, gelang es den Behörden zunächst nicht das Leck abzudichten. Die Schwimmhalle und umliegende Wohnhäuser mussten wegen Explosionsgefahr evakuiert werden. Über mehrere Tage war unklar, was das Fischsterben verursacht und über welche Wege es in den Fluss gelangt.

So wurde die “Zuckerfabrik” in den letzten Jahren erweitert und durch weiterverarbeitende Anlagen, wie die Bioethanol GmbH ergänzt. Ein Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) wurde vom StALU Stralsund allerdings nicht durchgeführt.

Auch hinsichtlich der Klärteiche, die sich mit Beginn der neuen Zuckerrübenkampagne wieder mit hochbelasteten Abwässern füllen, gibt es massive Sicherheitsbedenken seitens der Kreisbehörden und der Anwohner_innen. Das StALU hatte im März den falschen Umgang mit Abwässern bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Verfahren läuft noch.

Kristin Wegner
Kristin Wegner

Im Rahmen der Kreisgebietsreform 2012 wurden teilweise Aufgaben vom StALU Stralsund auf die Untere Wasserbehörde des Landkreises übertragen. Diese Aufgabenübertragung wurde in einer Kooperationsvereinbarung konkretisiert.

Waldemar Okon
Waldemar Okon

Bildquellen

  • Cornelia Kampe: Bildrechte beim Kreisverband
  • Waldemar Okon: Bildrechte beim Kreisverband

Ein Kommentar bei „Nach dem Fischsterben in der Peene: Schutz für Mensch und Umwelt“

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