Grüne-17.4 für Verbesserungen bei Bewohnerparken

Seit das Auto zum Massengut wurde, ist es ein Problem: das Parken!

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Forum 17.4 beantragte zur Bürgerschaftssitzung am 3. April, die Parkberechtigung in Bewohnerparkbereichen für zwei Personengruppen zu verbessern. Künftig sollen Personen mit sogenanntem Erwerbszweitwohnsitz und pflegende Angehörige eine entsprechende Parkberechtigung erhalten, auch wenn sie ihren Erstwohnsitz nicht in Greifswald haben. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die neuen Regelungen traten bereits in Kraft.

Worum geht es?

Die Bürgerschaft hatte im Oktober 2016 auf Antrag von SPD, Die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Forum 17.4 beschlossen, das Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis auf Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz zu beschränken.

„Der Beschluss damals war richtig, weil deutlich mehr Parkausweise ausgegeben wurden, als es Stellplätze gibt. Dies führte zu Parkplatznot für Anwohner/-innen in bestimmten Bereichen von Innenstadt und Fleischervorstadt“, erinnert der Fraktionsvorsitzende Alexander Krüger. „Allerdings haben wir von Beginn an gesagt, dass wir die Entwicklung im Blick behalten und bei Bedarf nachsteuern müssen. Die nun vorgesehenen Erweiterungen betreffen voraussichtlich wenige Personen, für die die Kopplung der Ausgabe an den Erstwohnsitz eine besondere Härte darstellt.“

Mit ihrem Antrag ergänzt die Fraktion eine Beschlussvorlage der CDU, die den Fall einer pflegenden Angehörigen aufgriff, die seit Inkrafttreten des Beschlusses keinen Bewohnerparkausweis mehr erhält (die OZ berichtete).

Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sollen in Zukunft Ausnahme-Parkgenehmigungen entsprechend den Pflegediensten in der Stadt erhalten. Außerdem sollen nach Vorschlag von Grüne – Forum 17.4 Personen einen Parkausweis erhalten, die aufgrund ihres Berufes getrennt von ihrer Familie einen Wohnsitz in Greifswald nehmen müssen, aber von Gesetzes wegen hier keinen Erstwohnsitz nehmen dürfen. Da bei Ehe oder Lebenspartnerschaft ein gemeinsamer Wohnsitz gewählt werden muss, ist ihnen eine solche Meldung nicht möglich, wenn der Partner oder die Familie an einem anderen Ort leben.

„Mit unserem Vorschlag wollen wir sicherstellen, dass Menschen nicht benachteiligt werden, nur weil sie ihren Beruf nicht am Wohnort ihrer Familie ausüben können. Zum anderen geht es um Menschen, die wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen“, betont Peter Madjarov, Mitglied im Bauausschuss. „Allerdings lässt uns das Bundesrecht nur einen engen Gestaltungsspielraum bei der Regelung der Parkausweise. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir das Anliegen des CDU-Antrags aufgreifen und ihn um einen wesentlichen Punkt ergänzt in eine rechtssichere Form gießen“, so Madjarov weiter.

„Beim Bewohnerparken geht es um ein äußerst komplexes Problem, bei dem vielfältige Interessen und sich wandelnde Bedürfnisse zu berücksichtigen sind“, stellt Krüger fest. „Wir müssen im Auge behalten, wie sich die Parksituation künftig entwickelt. Deshalb sieht unserer Antrag eine Evaluation der Maßnahmen in einem Jahr vor.“

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