90 Jahre Frauenwahlrecht: Eine Randnotiz

Anlässlich der Internationalen Frauentages feiern wir auch in Greifswald 90 Jahre Frauenwahlrecht. Als nahezu unbekannt kann aber gelten, dass auch Arme bis zur Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918, mit der das Frauenwahlrecht deutschlandweit eingeführt wurde, von der Wahl ausgeschlossen werden konnten. Zwar wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht verkündet, ausgeschlossen blieben aber nicht nur solche Männer, denen durch Richterspruch die staatsbürgerlichen Rechte entzogen waren, sondern weiterhin auch Empfänger von Armenunterstützung.

 

Selbst in heutiger Zeit ist das Wahlrecht für Arme wohl keine Selbstverständlichkeit. Der Bruder im Geiste unsres Polit-Rambos, der Vorsitzende des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands, Gottfried Ludewig, durfte noch 2008 laut über ein doppeltes Wahlrecht für Leistungsträger nachdenken. Geschadet hat ihm das offensichtlich nicht.

 

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