Der tägliche Grund, GRÜN zu wählen (36)

Diesmal: Man muss sich auch um unangenehme Dinge kümmern
Seit Mai ist bekannt, dass es bei Abrissarbeiten auf dem ehemaligen NVA-Gelände bei Relzow (Ostvorpommern) nicht ordnungsgemäß zugeht. Nach Berichten des Nordkuriers (06. Mai und 15. Juli) sind offensichtlich asbesthaltige Bauteile ohne die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für die Arbeiter und die Umgebung abgerissen worden. Anschließend wurde der asbesthaltige Bauschutt illegal im Boden verscharrt.
Wir fragen, wie es soweit kommen konnte. „Der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde müsste bei Vorhaben dieser Größenordnung mindestens einmal vor Ort prüfen, ob alles fachgerecht durchgeführt wird. Spätestens nach den ersten Hinweisen im Mai hätten die Ämter den Abriss engmaschig überwachen müssen“ fordert Landratskandidat Stefan Fassbinder. „Die Abrissfirma muss vor dem Abriss deklarieren, wohin sie wie viel Asbest verbringen wird, die Asbestmenge muss dann förmlich angemeldet werden und unter Schutz zur Deponie gebracht werden. Das kann man kontrollieren!“

Waldemar Okon

„Aber auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) von Ministerin Manuela Schwesig (SPD) scheint seiner Aufgabe nicht nachgekommen zu sein“, so Waldemar Okon, Landtagsdirektkandidat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Asbestbeseitigung ist zum Schutz der Mitarbeiter meldepflichtig. Das Abrissunternehmen muss die Abbrucharbeiten beim LAGuS rechtzeitig anzeigen – spätestens bei den ersten Berichten über Unregelmäßigkeiten hätte das LAGuS seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen müssen. Es reicht eben nicht aus, überall im Land nur Förderbescheide auszuteilen, man muss sich auch um unangenehme Dinge kümmern! Im Übrigen sind Förderbescheide keine selbstlosen Wohltaten, sondern sind Steuergelder!“

Stefan Fassbinder

Natürlich liegt die Hauptschuld wohl beim Abrissunternehmen. Allem Anschein nach liegen hier seit Monaten kriminelle Handlungen vor. „Der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde und Umweltbehörde – in diesem Fall Abfallbehörde und Naturschutzbehörde – muss hier einschreiten. Die Landrätin muss energischer und rascher reagieren, denn es wurde im gravierenden Maße gegen das Bodenschutzgesetz, gegen das Abfallrecht und gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen.
Wir begrüßen natürlich die Umnutzung von ehemaligen Militäranlagen zu Flächen für Photovoltaikanlagen, jedoch muss das vollständig gesetzeskonform erfolgen und beaufsichtigt werden. Der Vorhabensträger muss die Schäden rückgängig machen, das heißt, den vergrabenen Asbest wieder bergen und fachgerecht entsorgen.
Waldemar Okon: „Wir ermutigen die Anwohner, zivilrechtlich gegen die Abrissfirma vorzugehen und Schadensbeseitigung auf ihren Grundstücken – so das noch möglich ist – zu verlangen. An diesem Skandal kann man sehen, dass unbeaufsichtigtes Wirtschaften nicht nur weltweit zu Finanzkrisen führen kann, sondern konkret vor Ort zu Belastungen eines jeden Bürgers. Spätere gesundheitliche Schäden werden wieder die Beitragszahler der Krankenkassen, d.h. die Allgemeinheit, bezahlen müssen. So viel zum Wahlspruch der FDP ‚Privat vor Staat’.“

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