Für alle „Ein-Euro-Jobs“-Geschädigten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat es wieder getan. Der 14. Senat des BSG hatte bereits am 13.04.11 entschieden, dass dem/der Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu steht, wenn das Merkmal der Zusätzlichkeit, und dies ist nicht nur selten der Fall, fehlt. „Ein-Euro-Jobs“ sind nun mal nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse und zusätzlich sind. Hier hatten wir darüber berichtet.

Jetzt urteilte der 4. Senat ebenso. Am 27.08.11 entschied er, dass für Betroffene ein Erstattungs­anspruch jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn es an einer „Zu­sätzlichkeit“ der Arbeitsgelegenheit fehlt. Sie  können unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen der Sozialleistung zum Tarif- bzw. ortüblichen Lohn einklagen. Das BSG in seiner Medieninformation: Da die Arbeit dann in Erfüllung einer Aufgabe erbracht wor­den ist, die in jedem Fall hätte durchgeführt werden müssen, ist beim begünstigten Jobcenter durch die ersparten, aber notwendig gewesenen Aufwendungen zur Erfüllung dieser Aufgabe ein Vermö­gensvorteil entstanden.

Ein Indiz für die fehlende Zusätzlichkeit von „Ein-Euro-Jobs“ könnte z.B. sein, dass der Wegfall solcher Jobs (hier in Schulen) lauthals beklagt wird. Deutlicher wird kaum, wie wichtig und damit wenig zusätzlich der Job war.

Um weiteren Missbrauch zumindest einzuschränken, bedarf es einer besseren Kontrolle der Behörden. Für den euen Kreis sehen wir die Chance, dies zu gestalten. In unserem Kreistagswahlprogramm heißt es dazu: Im neuen Kreis wird es künftig unterschiedliche Modelle der Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende geben. Wir Bündnisgrünen werden uns für die Ausweitung des Optionsmodells mit alleiniger Trägerschaft des Kreises auf den gesamten neuen Kreis einsetzen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für uns in erster Linie dazu da, den betroffenen Menschen das soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten. Diese Aufgabe sehen wir bei alleiniger Trägerschaft des Kreises mit seiner Verwaltung, die mit den örtlichen Bedingungen vertraut ist, eher gesichert. Auch die Kontrolle durch den Kreistag ist so wesentlich besser zu gestalten.

Ein Kommentar bei „Für alle „Ein-Euro-Jobs“-Geschädigten“

  1. […] Hier berichteten wir über zwei Urteile des Bundessozialgerichtes, in denen Ein-Euro-Job-Pflichtarbeitern in Einzelfällen eine Entschädigung für rechtswidrige Zwangsarbeit zustehen könnte. Das Urteil des 14. Senats liegt jetzt vor. Gerade im Hinblick auf die unzähligen im Grünflächenbereich tätigen Mitarbeiter der ABS ist es nicht uninteressant und könnte das Jobcenter Greifswald teuer zu stehen kommen. Auszüge: […]

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