Die GRÜNEN fordern, dass der Sitzungsplan der Bürgerschaft so geändert wird, dass sich die Ortsteilvertretungen als erste mit einem Thema befassen können. Deswegen bringt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die nächste Bürgerschaft einen Antrag ein, dass die Sitzungsfolge so festgelegt wird, dass die Ortsteilvertretungen stets vor dem ersten turnusmäßigen Fachausschuss tagen.
„Die Mitglieder der Ortsteilvertretungen wohnen vor Ort, sie kennen ihr Wohngebiet am besten und wissen genau, was sinnvoll ist oder wo der Schuh drückt.“ betont Ullrich Bittner, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Gerade bei Bauplänen oder städtischen Bauvorhaben können sie den Vertretern in den Fachausschüssen wertvolle Hinweise auf Unzulänglichkeiten sowie Verbesserungsvorschläge geben. Wenn die Ortsteilvertretungen erst nach den Ausschüssen tagen, ist dies meist nicht mehr möglich. Die Vorschläge der Anwohner bleiben ungehört.“
Zudem widerspricht die bisherige Praxis der Kommunalverfassung. In § 42 der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern heißt es:
(2) Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung hat in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.
Durch die bisherige Praxis, erst die Fachausschüsse und anschließend die Ortsteilvertretungen tagen zu lassen, wird das Rede- und Antragsrecht der Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen unzulässig beschnitten. Es war den Ortsteilvertretungen so bisher nicht möglich, nach Diskussion in der Ortsteilvertretung zu Beschlussvorlagen in den Ausschüssen zu sprechen oder Anträge zu stellen. Dieser Sachverhalt widerspricht eindeutig der Kommunalverfassung und ist somit zu beheben.