Blitzmerker stoßen auf Wahlrechtsproblem

Was in diesem Blog schon vor geraumer Zeit angesprochen wurde, scheint für die meisten politischen Akteure und Kommentatoren als völlig neues Thema vom Himmel gefallen zu sein.

Also nochmal in Kürze: Der Bundestag wird 2009 noch einmal nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt. Dabei sorgt das regelmäßige Auftreten des „negativen Stimmgewichts“ dafür, dass man mit einer Stimme für eine Partei dieser unter Umständen schaden kann. Eine genaue Beschreibung  und was man daher bei der Wahl in einzelnen Bundesländern und Wahlkreisen beachten muss, findet sich auf www.wahlrecht.de. Man kann über Einzelheiten der dort beschriebenen Wahltipps immer trefflich diskutieren, so bin auch ich persönlich anderer Meinung, was die Wahlkreise 76, 77, 281 und 290 anbelangt, wo man den grünen Direktkandidaten auch die Erststimme geben sollte, wenn schon abzusehen ist, dass das grüne Zweitstimmenresultat über dem der SPD liegen wird. Auch für Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind die Tipps hier und da ein wenig unglücklich formuliert.

Davon abgesehen schreiben aber alle anderen weitaus mehr Unsinn zum Thema als die Herren Fehndrich, Zicht und Cantow. Und unter den gegebenen Umständen ist taktisches Wählen alles andere als ehrenrührig, insbesondere soll hinterher niemand ankommen, er hätte es nicht besser wissen können. Auch darum dieser Beitrag.

Und eines noch zur Beruhigung: Die Möglichkeit, dass eine Zweitstimme für Grün schädlich für Grün ist, gibt es glücklicherweise nirgends.

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