Verfassungswidriges Bundestagswahlrecht: Wohin mit der Erststimme?

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das gegenwärtige Wahlrecht zum Bundestag wegen der Möglichkeit des negativen Stimmgewichts nicht verfassungsgemäß ist. Doch gleichzeitig wurde zur Gesetzesänderung eine blödsinnig lange Frist gesetzt, so dass 2009 noch jede Menge Überhangmandate den Wählerwillen verzerren dürfen. Dass eine zumindest vorläufige Änderung auch in kurzer Zeit zu machen gewesen wäre, zeigt ein entsprechender Entwurf der grünen Bundestagsfraktion, der auch von Experten, wie den Betreibern der Internetplattform www.wahlrecht.de, trotz „Mängeln im Detail“ als gute Lösung anerkannt wurde. Da sich jedoch die CDU vom negativen Stimmgewicht Vorteile verspricht, kommt eine Änderung für die diesjährige Wahl nicht mehr zustande. Vergleicht hierzu auch die Diskussion im Forum von wahlrecht.de.
Und damit stellt sich für den Wahlkreis 16 die Frage: Wohin mit der Erststimme? Pragmatisch müsste man nun die oder den aussichtsreichsten Gegenkandidaten der CDU wählen, und da meine eigene Lieblingskandidatin (die grüne eben) das realistisch betrachtet leider nicht ist, bleiben noch die der SPD oder der Linken. Erstere versteckt ihre Kandidatin so gut sie kann, letztere hat offenbar noch niemanden nominiert. Beim letzten Mal waren beide Kandidaten nahezu gleich stark. Angesichts der oben dargestellten Situation liegt also ein ernsthaftes Problem vor.

3 Kommentare bei „Verfassungswidriges Bundestagswahlrecht: Wohin mit der Erststimme?“

  1. Sehr bemerkenswert, dass hier dazu aufgerufen wird, nicht die grüne Direktkandidatin zu wählen. Vielleicht sollte man einfach diejenige/denjenigen wählen, die/der einem am besten gefällt?

    Im Übrigen gibt es ja auch noch eine unabhängige Direktkandidatin:

    http://grundeinkommenimbundestag.blogspot.com/

  2. Meine Überlegungen beziehen sich auf das wahlrechtstheoretische Problem des negativen Stimmgewichts (für Details bitte auf wahlrecht.de nachlesen), und gerade darum kann man eben nicht überall die Kandidatin wählen, die einem am besten gefällt, jedenfalls solange das Wahlrecht in diesem Punkt nicht mehr geändert wird. Nur unter einem Wahlrecht, in dem ein negatives Stimmgewicht nicht mehr möglich ist, könnte ich meine Erststimme inhaltlich und nicht taktisch vergeben. Auf die Person kommt es unter den gegebenen Voraussetzungen also leider gar nicht an.
    Immerhin ist die grüne Direktkandidatin ja auch auf der Landesliste und kann somit mit der Zweitstimme ohne jedliche Bedenken gewählt werden.

  3. Hier findet man unter der Überschrift:
    „Überhangmandate dürften Schwarz-gelb festigen“,
    interessante Informationen zu dem Thema in Hinsicht auf die kommende Bundestagswahl:
    http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?C_Timeframe=6M&iOffset=0&iPage=1&sNewsId=IDNEWS_110562995:1246106168&sSortBy=NWS_Date+up&pView=1

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