Mitteilung eines Greifswalder Arbeitgebers:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Als Folge einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes kommt seit 1. Januar 2010 bei Hotelübernachtungen ein Umsatzsteuersatz von 7% zum Ansatz, für das Frühstück weiterhin 19 %.
Diese Änderung hat zur Folge, daß es keinen sogenannten Inklusivpreis mehr gibt.
Für alle Hotel- und Unterkunftsbuchungen, die im Zusammenhang mit Dienstreisen stehen gilt ab 01.01.2010 Folgendes:
– Hotel- und Unterkunftsbuchungen dürfen nicht mehr durch den Dienstreisenden selbst vorgenommen werden, sondern sind nur noch durch die Sekretariate oder die Reisekostenstelle vorzunehmen und bedürfen in allen Fällen der schriftlichen Dokumentation (Buchungsbestätigung).
– Alle Hotel- und Unterkunftsrechnungen müssen ab sofort zwingend auf den Arbeitgeber ausgestellt sein.
Sollte nur eine dieser Bedingungen zukünftig nicht erfüllt sein, kann der, auf der Hotelrechnung ausgewiesene Frühstücksanteil bei der Reisekostenerstattung nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Gruessen
Reisekostenstelle
„Praxistest nicht bestanden“
Offenbarungseid oder ein taktisches Manöver aufgrund schwindender Umfragewerte?
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/pinkwart-fdp-hotel-steuersenkung-hat-praxistest-nicht-bestanden;2521612
Interessant ist, dass sich ein hoffnungsvoller Greifswalder FDP-Nachwuchskader dazu mit einen OZ-LB in die Bütt begeben hat:
„SPD hat für ermäßigte Mehrwertsteuer gestimmt“
http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?param=news&id=2674167
Er hat wohl einen sehr schlechten Tag gehabt.