Verwaltungsfehler

Die Verwaltung der Hansestadt hat nun mitgeteilt, die 417.000 € an die Baubecon seien so im laufenen Verwaltungshandeln gezahlt worden und es sei dabei gar nicht aufgefallen, daß die Unterschrift unter dem Vertrag fehle.
Offenbar fehlt es innerhalb der Verwaltung an einem geordneten und regelmäßigen Geschäftsgang. Üblich ist es im Geschäftsleben doch, die Verfügungsbefugnis abhängig von dem jeweiligen Wert des Geschäftes den Mitarbeitern verantwortlich zuzuweisen, und es gilt üblicherweise das Vier Augen Prinzip.
Damit sollten solche Fehler wie das versehentliche Ausstellen von Überweisungen ohne Rechtsgrundlage eigentlich vermieden werden können. Wenn dies nicht gelang, stellt sich die Frage – haben die Mitarbeiter (bei der Dimension der Zahlung sicherlich auf der Ebene der Verwaltungsspitze) versagt? Dieser Frage wurde bisher offenbar nicht auf den Grund gegangen, obwohl sie sich aufdrängt und die Beantwortung leicht zu sein scheint. Es könnte natürlich aber auch sein, daß es im Rathaus an solchen Kompetenzzuweisungen innerhalb des laufenden Geschäftsganges fehlt. Wenn dem so wäre, hätte die Leitung der Verwaltung aber auch versagt. Wie man es auch betrachtet – der Fisch stinkt vom Kopfe her, und es gilt, die Geschäftsordnung der Verwaltung und deren Einhaltung genau zu prüfen, denn dort wurden gravierende Fehler gemacht. Dort wurde weder das Fehlen der Unterschrift des OB und des Siegels der Stadt unter dem Vertrag mit der Baubecon bemerkt, noch wurde im laufenden Geschäftsgang von den verantwortlichen Mitarbeitern die Begründetheit der Honorarforderung geprüft.
Die Verwaltung ist offenbar in Ansehung dieser Fehler nicht willens oder in der Lage, aus diesen Fehlern Konsequenzen zu ziehen, denn es geht hier nicht nur um das Handeln der Baubecon, sondern in mindestens gleichem Umfang um die Fehler innerhalb der städtischen Verwaltung, entweder schon im Bereich des Organisationsaufbaues oder im individuellen Versagen, was wegen des Vier Augen Prinzips aber unwahrscheinlich erscheint. Der Fingerzeig auf den Bösen Wolf namens Dt. Baubecon erweist sich damit als Manöver, um von dem strukturellen Organisationdefizit, das sich hier auftat, abzulenken, und den Fokus der Betrachtung durch die Öffentlichkeit und der Bürgerschaft auf den willfährigen Sündenbock zu lenken und eine wahrscheinlich zu peinlichen Ergebnissen führende Untersuchung im eigenen Stall zu vermeiden. Soweit war die Verwaltung mit dieser Vernebelungstaktik bisher erfolgreich. Es bleibt zu hoffen, daß sich das ändert.

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