Ob der Klimakiller CO2 in Deutschland jemals unterirdisch gespeichert wird, ist fraglich. Der Bundesrat entscheidet heute, am 23.09.2011, über dieses Thema. Ein entscheides Argument gegen die CCS-Technologie ist, dass die Abscheidung von Kohlendioxid einhergeht mit einem Wirkungsgradverlust von ca. 10 Prozentpunkte bei einem Kohlekraftwerk. Bezogen auf den Erzeugerpreis heißt dieses, dass sich der Strom aus Braunkohlekraftwerken von 2,40 ct/kWh auf 2,7 ct/kWh und von Steinkohlkraftwerken von 3,35 ct/kWh auf 3,7 ct/kWh verteuern wird. Vergleicht man nur die reinen Erzeugungskosten von CCS-Kohlekraftwerken mit den Erzeugerkosten von Windkraftanlagen, die inzwischen bei 2,9 bis 4,6 ct/kWh liegen, sollten keine weiteren Fördergelder in die CCS-Technologie fließen und die Beforschung der CCS-Technologie sofort gestoppt werden.