Am morgigen Mittwoch um 10 Uhr wird in der faktischen Bundeshauptstadt Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Bundestagswahlrecht verkünden.
Da diesmal ziemlich viele Dinge auf einmal behandelt werden, verweise ich anstelle einer eigenen Vorschau hier auf die Zusammenfassung der mündlichen Verhandlung von Martin Fehndrich auf wahlrecht.de. Aus dem Bericht geht hervor, dass von einer Beanstandung zumindest in Teilen auszugehen ist. Die möglichen Folgen werden im Abschnitt „Ausblick“ behandelt.
Eine weitere Darstellung findet sich bei Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei. Über den Satz, dass nur der Entwurf der Linken, das „Negative Stimmgewicht“ ausschließe, sollte hinweggesehen werden, da die von der grünen Bundestagssfraktion vorgeschlagene Variante der Nichtzuteilung von Direktmandaten das auch erreicht.
Weitere Vorhersagen gebe ich jetzt nicht, auch weil das Konstrukt des „minimalinvasiven Eingriffs“ hier an seine Grenzen zu stoßen scheint.
Was ich gerne hätte, erwähne ich hingegen gerne noch mal: Überhangmandate als Bonus für zu wenige Zweitstimmen sind paradox und gehören abgeschafft. Im Wege stehen dafür derzeit die Einerwahlkreise, die für Personalisierung wie Regionalisierung kaum tauglich sind. Sie sollten ersetzt werden, durch einen ersten Verteilungsschritt in Mehrmandatswahlkreisen, so dass am Ende ein Wahlsystem ähnlich dem zum schwedischen Reichstag stehen könnte.
Es sind aber auch andere Varianten denkbar, die besser sind als der aktuelle Murks.
Volker Beck, der für die grüne Bundestagsfraktion das Wahlrechtsthema bearbeitet, bietet am 25.7. zwischen 13 und 14 Uhr eine Twittersprechstunde zum Urteil an. Der Link hierzu verweist zugleich auch auf eine weitere ausführliche Erörterung zum Thema.