Erwartungen bestätigt: Wahlrecht verfassungswidrig

Der Eindruck, den Beobachter_innen nach der Anhörung im Juni erhalten hatten, bestätigte sich. Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Bundestagswahlrecht, das von der Koalitionsmehrheit von CDU, CSU und FDP durchgedrückt worden war, für verfassungswidrig erklärt. Beanstandet wurde, dass weiterhin vom Auftreten des „Negativen Stimmgewichts“ auszugehen ist. Beanstandet wurde die Regelung zur sogenannten „Reststimmenverwertung“. Beanstandet wurden unausgeglichene Überhangmandate, da sie im gegenwärtigen Umfang dem grundsätzlichen Charakter der Verhältniswahl zuwiderlaufen.

Das vollständige Urteil kann im Wortlaut hier nachgelesen werden.

Das Gericht sah die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien als verletzt an (Abschnitt 66). Der Bundestag hat nun die Aufgabe, bis zur Wahl 2013 ein verfassungskonformes Wahlgesetz zu beschließen. Auf eine richterliche Normsetzung verzichtete das Bundesverfassungsgericht, zumal dem Gesetzgeber ausdrücklich ein „weiter Gestaltungsspielraum“ zukomme (Abschnitt 56). Die Frage, wie im vorliegenden Fall ein „minimalinvasiver Eingriff“ aussehen könnte, muss damit nicht beantwortet werden. Beachtenswert ist, dass die heutige Entscheidung anders als frühere Wahlrechtsurteile einstimmig erging.

In der Frage des „negativen Stimmgewichts“ bestätigte das Gericht die mathematisch logische Definition und ließ keine der abenteuerlichen Umdeutungsversuche seitens der Bundesregierung gelten. Zwar sei die Aufhebung der Listenverbindung grundsätzlich zulässig (Abschnitt 78), aber eben nur in einer Ausgestaltung, in der kein negatives Stimmgewicht auftreten kann.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob ein mehr an Stimmen für die bevorzugte Partei zu einem Weniger an Mandaten für diese führt, wenn die Alternative in der Nichtteilnahme an der Wahl besteht. Denn es sei „jede Größe zu berücksichtigen, deren Einfluss auf das Ergebnis der Sitzzuteilung im Wahlsystem angelegt ist“. Dazu gehöre auch die „negative Komponente der Wahlfreiheit“.
Die Frage der Vorhersehbarkeit sei hingegen nicht entscheidend: „ Der Effekt des negativen Stimmgewichts kann von Verfassungs wegen auch nicht etwa deshalb hingenommen werden, weil er sich nicht konkret vorhersehen oder planen lässt und von dem einzelnen Wähler kaum beeinflusst werden kann. Inwieweit diese Prämisse zutrifft, kann dahinstehen. Denn bereits objektiv willkürliche Wahlergebnisse lassen den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen.“ (Abschnitt 93)
Die Verfassungsrichter_innen kommen zu dem Schluss, dass ein „Zusammentreffen der verschiedenen Faktoren, die den Effekt des negativen Stimmgewichts verursachen, […] mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten“ sei. In der Frage des negativen Stimmgewichts haben sich die Argumente der Kläger_innen damit auf der ganzen Linie durchgesetzt.

In sogar noch deutlicherer Weise wurde die obskure „Reststimmenverwertung“ verworfen. Das Gericht sah einen gravierenden und offensichtlichen Eingriff in die Erfolgswertgleichheit: „§ 6 Abs. 2a BWG räumt einem gleichheitswidrig abgegrenztem Teil der Wählerstimmen eine weitere Chance auf Mandatswirksamkeit ein …“ (Abschnitt 102). Zum doppelten Erfolgswert hinzu komme, dass die Regelung ungeeignet sei, den Effekte der faktischen Sperrwirkung in kleinen Bundesländern entgegenzuwirken und damit ihre eigene Intention verfehle (Abschnitt 107).
Die „Reststimmenverwertung“ ist tot.

Ein wenig kniffliger gestaltet sich das Urteil bei der Frage, ob Überhang ohne Verhältnisausgleich überhaupt zulässig sei.
Hier sieht das Gericht zunächst eine grundsätzliche Legitimation durch die gerechtfertigte hohe Gewichtung des konkurrierenden Ziels, eine Personalisierung auf regionaler Ebene zu ermöglichen (Abschnitte 127 und 136). Allerdings gelte diese Ausnahme nicht ohne Schranken: „Das Ausmaß der mit der ausgleichslosen Zuteilung von Überhangmandaten verbundenen Differenzierung des Erfolgswertes der Wählerstimmen muss sich jedoch innerhalb des gesetzgeberischen Konzepts halten (vgl. BVerfGE 95, 408 ). Die Zuteilung zusätzlicher Bundestagssitze außerhalb des Proporzes darf nicht dazu führen, dass der Grundcharakter der Wahl als einer am Ergebnis der für die Parteien abgegebenen Stimmen orientierten Verhältniswahl aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 95, 335 ).“ (Abschnitt 137)
Die rätselhafteste und damit letztlich nicht rundum befriedigende Antwort auf die Grenze des unausgeglichenen Überhangs beantworten die Richter_innen nun mit der Zahl 15, was einer „halben Fraktionsstärke“ bzw. 2,5% der Mandate entspricht. Gleichzeitig stellen sie dazu aber fest: „Der Senat ist sich bewusst, dass die Zahl von 15 Überhangmandaten als Akt richterlicher Normkonkretisierung nicht vollständig begründet werden kann.“ (Abschnitt 144).
Im Übrigen wird der Ball in das Feld des Bundestages zurückgespielt: „Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, die Zahl hinnehmbarer Überhangmandate festzulegen und zu regeln, wie mit den die gesetzliche Grenze überschreitenden Überhangmandaten zu verfahren ist, sowie, sollte eine derartige Regelung nicht gefunden werden, Alternativen zum geltenden Wahlsystem ins Auge zu fassen.“ (nochmal Abschnitt 137).
Das heißt aber auch: Voraussetzung dafür, dass es überhaupt noch unausgeglichene Überhangmandate geben darf, ist eine Regelung, die sicherstellt, dass die im Urteil definierte Grenze von 15 solchen Mandaten nicht überschritten wird. Hierfür eine schlüssige allgemeine Norm zu entwerfen, die mathematisch und logisch eindeutig ist und nicht an anderer Stelle Willkür erzeugt, halte ich für praktisch unmöglich, zumal unter Zeitdruck. Gleichwohl bin ich auf alle diesbezüglichen Ansätze gespannt und werde mich gerne daran setzen, sie zu widerlegen. Das negative Stimmgewicht im aktuellen Wahlrecht haben mathematisch normal gebildete Menschen auch nach fünf Minuten gesehen. Kurz: Es wäre besser, sich gleich vom unausgeglichenen Überhang zu verabschieden.

Was könnte jetzt also passieren?
Variante eins ist der „kleine Wurf“, also die Beseitigung von Negativem Stimmgewicht und unausgeglichenem Überhang. Nach dem grünen Modell wird dabei interner Überhang intern kompensiert, externer Überhang durch die Nichtzuteilung der Direktmandate in den Wahlkreisen mit dem geringsten Erststimmenanteil der überhängenden Partei vermieden. Nach dem Modell der Linken wird interner Überhang ebenfalls intern kompensiert, dem externen Überhang aber abweichend durch die Vergabe zusätzlicher Ausgleichssitze für die anderen Parteien begegnet.
Variante zwei ist der „große Wurf“. Dieser stellt die Einerwahlkreise als entscheidende Quelle des Übels in Frage und möchte diese daher abschaffen und durch etwas Besseres ersetzen. Wie so etwas aussehen könnte, wird in Kürze in diesem Blog noch ausführlich beschrieben. Übergangsweise könnten Erststimme und Einerwahlkreise für die Wahl 2013 schon mal abgeschafft und die Wahl als reine Listenwahl durchgeführt werden. Das erhöht den Leidens- und Handlungsdruck. Die Regionalisierung besteht fort als Wettbewerbsvorteil derjenigen Parteien, die auf eine ausgewogene regionale Verteilung ihrer Listenbewerber_innen achten.
Variante drei ist das leider nicht unwahrscheinliche Szenario einer bockigen und uneinsichtigen Bundesregierung. Die Statements aus den Regierungsparteien zeigen nicht, dass deren Vertreter_innen das Problem wirklich erkannt haben. Das könnte dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst ein Übergangswahlrecht für die Bundestagswahl 2013 verordnet.

Insgesamt ist das heutige Urteil eine weitere Blamage der Bundesregierung in Karlsruhe. Die Oppositionsparteien hatten guten Grund, da nicht mitzumachen, so dass sich an sie auch kein Vorwurf richten darf. Alle drei Oppositionsfraktionen haben eigene Vorschläge eingebracht, von denen zwei (Grüne und Linke) den Vorgaben des Urteils von 2008 entsprachen, und der nicht ganz so überzeugende der SPD immerhin das Problem erkannt hatte.
Die aktuelle Bundesregierung zeigte sich zum wiederholten Male nicht in der Lage, verfassungskonform Politik zu gestalten.

11 Kommentare bei „Erwartungen bestätigt: Wahlrecht verfassungswidrig“

  1. Das ist nichts Neues und viele Menschen, ich vermute vor allem die Nichtwähler, wussten das.

    Wie nennt man denn das, was bisher so lief?

    „Demokratischer“ Wahlbetrug?!

  2. So weit, so schlecht!

    Die CDU/CSU/FDP Winkeladvokaten deuten das Urteil schon als ihren Sieg (Überhangmandate werden nicht abgeschafft) um. Eine weitere offizielle CDU-Stellungnahme sagt: „Das Urteil bestätigt damit im Kern die von der christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibt bestehen.” 
    Was befähigt die Regierungskoalition zu solchen Frechheiten? Vielleicht weil die Aufgabe der „Opposition“ der staatstragenden Führung und der Mehrheit der Abgeordneten von Grünen und SPD wie eine Vision aus der mittelalterlichen Sagen- und Märchenwelt vorkommt? Zweimal in kurzer Zeit wurde gerade der Beweis angetreten.
    Trotzdem und gerade darum „Karlsruhe ist keine Opposition“! (Beachte Kommentar 4!)
    Wenn sich die Regierungskoalition trotz momentan anderer Beteuerungen erst einmal klar ist, welches Faustpfand das fehlende Wahlrecht und die damit verbundene noch größere Paralysierung der schon beschriebenen Scheinopposition darstellt, wird sie sich sicher angestachelt fühlen, weitere Gesetze durchzuprügeln, die dann nur wieder in Karlsruhe zur Disposition gestellt werden können. Selbst der nächste Wahltermin könnte jetzt manipuliert werden.

  3. Nachfrage: Was haben solche Kommentare mit den Inhalten meines Artikels zu tun? Ich habe das Urteil des Verfassunsgerichts zu erläutern versucht und mögliche Folgen skizziert. Der Weg zu der Fundamentalkritik in den Kommentaren erschließt sich mir nicht.
    Wer das Wahlrecht verfassungskonform gestalten möchte, muss die Probleme verstehen. Das geht nicht mit Pauschalurteilen,sondern nur mit exakten mathematischen Analysen.
    Meine im Folgearteikel geäußerte Bitte um konstruktive und praktikable Vorschläge hat also offenseichtlich ihre Berechtigung.

  4. „Wahlrecht verfassungswidrig“, so ist es doch.

    Vor jeder Wahl rufen die Parteien die Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen, die demokratischen Grundrechte wahrzunehmen usw.
    Die Mitglieder der Parteien wussten aber, dass die Wahlen nicht ordnungsgemäss oder
    gerecht ablaufen können.

    Warum soll der Bürger, der das weiss, sich daran beteiligen?
    Auch bei den Grünen las ich, dass Wählen doch eine Selbstverständlichkeit sei.

    Mir ist auch bewusst, dass hier auf der winzigen kommunalen Ebene eine Diskussion bzw. die Unterbreitung von Vorschlägen wohl kaum Sinn hat.

    Vorher hätte das Volk öfter gefragt werden müssen, beispielsweise bei der Euro-Einführung (es gibt europ. Staaten, die haben ihre Währungen noch, bsp. Dänemark, dort wurde das Volk gefragt)
    Im Übrigen ist es im Prinzip völlig egal, wer die Wahl gewinnt, denn mein Eindruck ist, dass jede Partei die Euro-Diktatur befördert, vor allem Euer Spitzenpolitiker Trittin.

    Vorschlag: Das Volk stimmt ab, aber über alles, was das Volk betrifft.

  5. Eine kleine Erläuterung zu dem, was das Volk betrifft und das sind die elementaren Dinge des täglichen Lebens:

    – ein Auskommen für alle, mit dem es sich leben lässt
    – eine Bleibe, ein Dach über dem Kopf für alle Menschen (ich finde es schlimm, dass das keine Selbstverständlichkeit mehr ist)
    – Aufklärung: Aufklärung tut not in Bezug auf Ernährung, in Bezug auf die medizinische Versorgung und damit will ich auch schon abschliessen.
    Bei der Verlinkung zu dem Beitrag von Dr. Rath habe ich mir auch andere Vorträge angehört, das Gehörte nachrecherchiert und bin fassungslos, nur noch platt.

    http://www.wiane.de/Chemotherapie.html

    Dazu gibt es mehrere Quellen und ich finde, die Menschen haben ein Recht darauf, das zu wissen.

  6. @ 3. K. K.
    Die Nachfrage ist wenig berechtigt, da sich – „ … die im Folgeartikel geäußerte Bitte um konstruktive und praktikable Vorschläge … .“- ja in Deiner Selbsterkenntnis auf den „Folgeartikel; Wahlrecht – ein Lösungsvorschlag“ bezog. Da hätte ich nur zu kritisieren, dass Politik und hier das Unterthema Wahlrecht nicht alleine mit Mathematik zu beschreiben und verstehen ist. Ansonsten würde ich voll Deiner mathematischen Durchdringung des Problems vertrauen.
    Dieser Beitrag fasst das Thema u. a. durch die Verwendung der Begriffe „Oppositionsparteien“,
    „aktuelle Bundesregierung“ , „Politik“, …, allgemeiner. Darum habe ich mir frecher Weise auch erlaubt auf innere Widersprüche hinzuweisen! 😉
    Und darum trotz m. E. unberechtigter, da den Hauptstörenfried CDU/CSU ausblendenden, hier vorhandener Siegestrunkenheit, noch einmal der dämpfende Hinweis: Krings/Ruppert: Grundzüge des Wahlrechts bestätigt
    Das ist doch auch ein (nicht mein!!!) Beitrag zur Diskussion. 😉

    @ 5. G. Bieck und eigentlich „Thema verfehlt!“
    Mit dem mehrfachen Verweis hier und in einem anderen Kommentar auf Matthias Rath tun Sie sich und uns keinen gefallen.
    Für mich ist er ein übler Scharlatan!

  7. @ Manfred Peters: Eine Kritik an Krings habe ich mir im Artikel gespart, um nicht ausfällig zu werden. Der Mensch hat sich für mich für sämtliche Aktionen im politischen Raum völlig disqualifiziert. Die Möglichkeit, dass es zu keiner Einigung kommt, habe ich ja genannt und ich halte dieses Szenario für gut möglich. Die Nichteinbeziehung der Linskpartei, die hinsichtlich der Mandatsverteilung einen brauchbaren Vorschlag gemacht hat, finde ich auch völlig unbegründet.
    @ G. Bieck: Nicht einmal richtig trollen können Sie.

  8. @ M. Peters
    Ich weiss nicht, ob Rath ein Scharlatan ist, aber vieles von dem, was er erzählt, scheint mir sehr plausibel.
    Es geht bestimmtes Leuten um die Weltherrschaft-damals wie heute.

    Zum Thema verfehlt: Ich wollte damit eigentlich etwas ganz anderes ausdrücken. Informationen, die für mich, die für mein tägliches Leben wirklich wichtig sind, erhalte ich nicht von den Politikern, auch nicht auf deren Plattformen oder Homepages, sondern ich bekomme sie von NGO`s wie Foodwatch u.a.
    Zur Chemo: Wüssten Betroffene, dass der Ursprung im Senfgas liegt, würde einige bestimmt noch einmal über die Therapie nachdenken.
    Ich kenne einige Leute, ich sehe sie noch putzmunter vor meinen Augen umherlaufen, sie waren auch noch nicht sehr alt.
    Es kam die Diagnose, sie wurden bestahlt und sind gestorben. Natürlich an Krebs.
    Ich frage mich oft: Sind sie nun wirklich an Krebs gestorben oder an der Bestrahlung.
    Natürlich am Thema vorbei. Ich erlaube mir noch eine Bemerkung am Thema vorbei: Die Regierung hat es geschafft, dass nur noch Medikamente mit Nebenwirkungen auf Kassenrezept erhältlich sind, ausser für Kinder bis 12 Jahre.
    Da darf ich doch wohl vermuten, dass wir gar nicht gesunden sollen, um den Profit der Krankheitswirtschaft zu sichern.

    @ Karpinski
    Ich kann noch nicht einmal richtig trollen?
    Wissen Sie, ich will es gar nicht, also meine Zeit hier verschwenden und tue es doch immer wieder und ich frage mich selbst: Warum machst du das, du weisst doch genau, dass es sinnlos ist.
    Sie haben mir aber einen Gefallen getan.
    Ich denke, ich brauchte nur noch diese Bestätigung, dass es besser ist, mit Politikern und mit Rotznasen in besonderen, nicht in Kontakt zu treten.

    Vielleicht war es der Zuspruch für Martin, den einige hier in die rechte Ecke geschoben haben, dass Sie nun meinen, ich wollte trollen. Ich glaube nicht, dass Martin rechts ist.
    Er ist vielleicht nur ein enttäuschter Wähler, so wie viele.

  9. Ein Wahlrecht, naja…wir werden sehen.

    Wie kann es sein, dass ein paar Leute einmal über den Haushalt der einzelnen Nationen bestimmen können…#

    Trittin kann ihn nicht schnell genug haben, den ESM-die Diktatur des Kaüpitals.

    „…..Ausgerechnet die NPD vergleicht den Europäischen Stabilitätsmechanismus mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. Ausgerechnet! Und was kann man dagegen sagen? Gegen die Aussage selbst, meine ich…nichts kann man dagegen sagen, sie ist richtig! Diese Partei macht es freilich nicht freundlicher. Es demütigt mich als Mensch, in einer solchen zeit leben zu müssen! Es demütigt mich, dass selbst die Hohlköpfe einsehen, dass der ESM eine Diktatur des Kapitals sein wird….
    In Zeiten zu leben, da der Faschismus mit dem Ermächtigungsgesetz warnt-was für eine Kränkung!“

    http://ad-sinistram.blogspot.de/2012/07jaccuse.html

    Welcher Politiker hat die Bevölkerung über den ESM aufgeklärt?

    Warum wird das Volk nicht gefragt?

    Nennen Sie meinen Eintrag ruhig trollen, es stört mich nicht, aber auch mich demütigt diese Zeit und ich weiss, welches Land, welche Nation, nein, welche Politiker unbedingt ein Europa, eine Währung wollten und vorangetrieben haben. Es waren die Deutschen.
    Weil Herr Karpinski Trittin so verteidigt und die Betitelung Verschwörungstheoretiker in d. Blog warf, hätte ich gerne auf diese Fragen eine Antwort:

    Welche Funktion hat der ESM?
    Wer wählt die Mitglieder des ESM?
    Wer kontrolliert die Mitglieder/Beschäftigten des ESM?

    Sagen Sie den Menschen, den Lesern in dem Land, was hier passiert. Klären Sie sie bitte auf. Das ist Ihre Pflicht als Kommunalpolitiker und lenken Sie bitte nicht ab!

    Wenn das meine Grosseltern miterleben müssten, die in zwei Weltkriegen, die von Deutschem Boden ausgingen, so viel Leid ertragen mussten…

    Mir fehlen die Worte für diese Heucheleien fast sämtlicher Parteien.

  10. ich befürchte, die von Manfred Peters festgestellte „Umdeutung“ des Urteils druch die CDU ist berechtigt. Denn m.E. haben die Verfassungsrichter nur gesagt „mehr 15 Überhangsmandate sind zu viel“. Schließlich sind diese unseeligen Mandate nur dadurch entstanden, dass die Verhältniswahl Vorrang hat, was die Richter auch wollen. Meiner Meinung nach sollte die Direktwahl Vorrag haben. Denn Personen sollten gewählt werden und nicht Parteien. (was für die Grünen ein riesiges Dilemma wäre)

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