Der Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform ist unausgegoren

Die Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gerichtsstrukturreform hat der Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfraktion, Jürgen Suhr in der heutigen Landtagsdebatte noch einmal bekräftigt.
„Dieser Gesetzentwurf verzichtet komplett darauf, auch nur im Ansatz die Empfehlungen und den Rat externer Sachverständiger einzuholen. Jedoch ist das Fatale an diesem unausgegorenen Gesetzesentwurf, dass hier Pflöcke in die juristische Landschaft eingeschlagen werden, die später kaum noch korrigierbar sind. Hier sei nur auf die geplante Umwandlung von Amtsgerichten in Zweigstellen verwiesen. Wer glaubt, dass es für diese Standorte eine Fortbestandsgarantie gibt, der sehe sich nur bundesweit die Landschaft der Amtsgerichtszweigstellen an. Zweigstellen haben bundesweit die Tendenz, zu verschwinden. Von weit über hundert Zweigstellen sind heute nur elf übrig. Von den im Zuge der letzten hiesigen Gerichtsstrukturreform eingerichteten Zweigstellen haben 80 Prozent keine 4 Jahre überlebt.“

Foto: Jürgen Suhr, Landtagsfraktion
Foto: Jürgen Suhr, bündnisgrüne Landtagsfraktion

Des Weiteren kritisierte der rechtspolitische Sprecher der grünen Fraktion die mangelnde sachliche Begründung des Gesetzentwurfes. So ist nach seiner Ansicht die Festsetzung der Justizministerin von 10 Richterplanstellen pro Amtsgericht aus Effizienzgesichtspunkten völlig aus der Luft gegriffen. „Hier bitte ich die Ministerin einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass bundesweit zwei Drittel aller Amtsgerichte über neun Richterstellen oder weniger verfügen, ein Drittel sogar nur über fünf Richter und weniger. Diese Gerichte sind unbestritten dazu in der Lage, hocheffizient zu arbeiten. Und auch in der Anhörung des Rechtsausschusses konnte kein einziger Experte bestätigen oder gar begründen, warum ausgerechnet zehn oder mehr Richterstellen besonders effektiv sein sollen.“
„Wenn das Gesetz so umgesetzt wird, wie es im Moment als Entwurf vorliegt, dann koppelt die Landesregierung einen Teil der Menschen in unserem Land ab. Denn dann wird es teilweise nicht mehr möglich sein, mit dem öffentlichen Personennahverkehr an einem Tag das Amtsgericht zu erreichen und auch am gleichen Tag wieder nach Hause zu kommen. Aus diesem Grund muss dieses unausgegorene, bürgerunfreundliche Gesetz möglichst bald wieder in der Schublade verschwinden,“ so Suhr abschließend.

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