Weil anderenfalls die in der Kommunalverfassung festgeschriebenen Obergrenzen für Abweichungen vom Durchschnitt wohl überschritten würden, müssen zur Kreistagswahl im nächsten Jahr die Wahlbereiche neu geschnitten werden. Dazu stehen im Kreistag demnächst drei Varianten zur Auswahl. Alle sehen vor, die Zahl von bisher zehn Wahlbereichen zu reduzieren, und zwar auf neun, acht, oder fünf Wahlbereiche.
Bei beiden erstgenannten Varianten bleibt also die Zahl der Wahlbereiche ähnlich, genau wie die maximal zulässige Listenlänge von 11 bzw. 12 Kandidat_innen. Sie haben allerdings den Nachteil, dass die Wahlbereiche im Altkreis Uecker-Randow in der Variante 1 sämtlich besonders klein und in der Variante 2 sämtlich besonders groß sind.Angesichts der bekannten lokalen Rivalitäten und der Eigenheiten des Wahlsystems, in dem leicht größere Wahlbereiche meistens im Vorteil sind, ist nicht auszuschließen, dass die Diskussion schwierig wird.
Nun gibt es allerdings noch die Variante 3, die den Kreis in nur noch fünf Wahlbereiche (mit bis zu 17 Kandidat_innen auf den Listen) einteilen möchte. Ich sehe diese Variante nach erster Überraschung durchaus positiv. Weniger Wahlbereiche können die Wahl übersichtlicher, klarer und für viele einfacher nachzuvollziehen machen. Ein Wahlbereich schließt sowohl Gemeinden des Altkreises Ostvorpommern, als auch solche aus dem Altkreis Uecker-Randow ein und könnte helfen, nicht mehr so sehr in alten Grenzen zu denken. Schließlich sind fallen leichte Abweichungen bei mehr Mandaten je Wahlbereich weniger ins Gewicht, Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden ab 2016 wohl auch die Landtagswahlkreise die in der Variante 3 vorgeschlagenen Grenzen besitzen, was für viele das Ganze nochmal einfacher machen dürfte.
Mich interessieren allerdings auch mögliche Bedenken seitens der Leser_innen dieses Blogs gegenüber diesem Modell. Wird der Kontakt zwischen Kreistag und Bürger_in noch schwieriger,weil die regionale Verteilung der Abgeordneten unausgewogener werden könnte? Wird die schon jetzt unselige Dominanz der Kleinstädte gegenüber Mittelstadt und Landgemeinden noch zunehmen? Gibt es weitere Nachteile, die ich jetzt nicht sehe?
Da unsere Kreistagsfraktion in dieser Frage sich noch nicht festgelegt hat, können gute Argumente, in welche Richtung auch immer, hier durchaus etwas bewirkten.