GRÜNE Änderungen an der Hauptsatzung

Stefan FassbinderStefan Fassbinder: Endlich mehr Transparenz und Bürger_innenbeteiligung in den
kommunalen Gremien

Am Montag wird die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
beschlossen. Es wird einige Änderungen geben, auf die sich die Fraktionen
bereits im Vorfeld verständigt haben.
Für einige der Verbesserungen hin zu mehr Transparenz und
Bürger_innenbeteiligung hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit
Jahren eingesetzt.

„Besonders freut uns, dass jetzt endlich weitgehender Konsens darüber besteht,
den Hauptausschuss zukünftig öffentlich tagen zu lassen – eine unserer
Kernforderungen der letzten Legislaturperioden, mit der wir bisher immer
gescheitert sind“, so Stefan Fassbinder, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, „wir wollen aber noch weiter gehen. Die Öffentlichkeit soll auch
in der Bürgerschaft nicht mehr automatisch ausgeschlossen werden, wenn etwa
Grundstücksangelegenheiten verhandelt werden. Nur dann, wenn tatsächlich
berechtigte Interessen einzelner oder das öffentliche Wohl betroffen sind, soll
hinter verschlossenen Türen getagt werden.“
Diesen Änderungsantrag wird die Fraktion am Montag gesondert einbringen.

Durchsetzen konnte die Fraktion bereits, dass zukünftig beide Geschlechter im
dreiköpfigen Präsidium der Bürgerschaft vertreten sein sollen.
Mit der Einsetzung von Unterausschüssen und Beiräten durch die Bürgerschaft
möchte die Fraktion außerdem schon bestehende Gremien, wie die AG KUS und den
Nahverkehrsbeirat, zukünftig legitimieren und ihnen damit mehr
Durchsetzungskraft verleihen. Die neuen Regelungen ermöglichen dann auch die
Einsetzung eines Frauenbeirates.

„Ein kleiner Wermutstropfen bleibt uns allerdings immer noch: Die
geschlechtersprachliche Uneinheitlichkeit in der Hauptsatzung bleibt leider
bestehen. Wir hatten uns dafür stark gemacht, wenigstens die inkonsequente
Verwendung der Geschlechterformen in der bestehenden Satzung zu korrigieren.
Leider konnten wir uns damit nicht durchsetzen. So werden nach der Hauptsatzung
weiterhin bei den Sitzungen der Bürgerschaft (§ 4) sowohl „Einwohner als auch
Einwohnerinnen“ informiert, in den Ortsteilvertretungen (§ 20) haben jedoch nur
noch „Einwohner“ Rechte“, bedauert Fassbinder nicht ohne Augenzwinkern.

Bildquellen

  • Stefan Fassbinder – Porträt: Bildrechte beim Kreisverband

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