Das Geburts- und Wohnhaus der Barockdichterin Sybilla Schwarz, Baderstraße 2,
ist wegen seiner städtebaulichen und historischen Bedeutung unbedingt zu
erhalten. Doch der Besitzer kommt seit vielen Jahren seinen Pflichten der
Instandsetzung und Erhaltung nicht nach.
Das Haus steht jetzt jedoch schon seit über 20 Jahren leer und die einzigen
seitdem durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen im Jahr 2007 wurden nicht vom
Besitzer, sondern von der Stadt durchgeführt. Die dafür erforderlichen 188.000
Euro wurden aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
„Um Schaden für Haus und Stadt abzuwenden, muss nun ernsthaft über eine
Enteignung nachgedacht werden“, fordert Stefan Fassbinder, Vorsitzender der
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Ein Gutachten des Rechtsamtes Greifswald sieht jedoch diese Instandsetzungsmaßnahmen als wichtigen Grund, der einer Enteignung des Besitzers entgegenspricht.
Prof. Dr. Joachim Lege von der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Greifswald teilt in einer Stellungnahme zu dem Gutachten diese
Auffassung nicht. Vielmehr könnte diese Pflichtvernachlässigung durchaus ein
statthafter Grund für eine Enteignung sein.
„Das Denkmalschutzgesetz sieht den Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes
in der Pflicht, nicht die öffentliche Hand. Die Argumente von Professor Lege
finden wir daher sehr überzeugend“, so Fassbinder, „wir möchten, dass die Stadt
auf dieser Grundlage die Enteignung in Angriff nimmt. Denn wir sehen in einem
Besitzerwechsel den einzigen Weg, dieses für Greifswald so bedeutende Haus zu
erhalten.“
Interessenten für das Haus gibt es bereits seit Längerem. „Käufer,
Nutzungskonzepte und Betreiber stehen bereit. Jetzt muss die Stadt rasch
handeln“, fordert Fassbinder.
Bildquellen
- Stefan Fassbinder – Porträt: Bildrechte beim Kreisverband