Zu der heutigen Pressekonferenz des Deutschen Anwaltvereins zum Volksentscheid
über die Gerichtsstrukturreform erklärt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN im Landtag M-V, Jürgen Suhr:
„Der Deutsche Anwaltverein hat heute eindrucksvoll den Vorwurf entkräftet, ihm
gehe es bei seinem Engagement gegen die Gerichtsstrukturreform nur darum, dass
die Anwälte keinen weiteren Weg zur Arbeit haben wollen.
Klar ist: Wenn das örtliche Amtsgericht geschlossen wird, lohnt sich dort auch
keine Kanzlei mehr. Die Gerichtsstrukturreform hat also für die betroffenen
Regionen auch wirtschaftliche Konsequenzen. Denn Recht ist auch ein
Standortfaktor.
Die Schließung der Amtsgerichte beinhaltet unmissverständlich die Botschaft:
‚Der Staat zieht sich aus den ländlichen Regionen zurück‘. Wie will eine
Landesregierung noch für die Ansiedlung von Unternehmen werben, wenn sie selbst
eine Rückzugpolitik betreibt?
Wir GRÜNE halten das für falsch und werben daher für ein eindeutiges ‚Ja‘ beim
Volksentscheid, ein ‚Ja‘ zum Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform und
zum Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsges
beschlossenen Änderungen.“
Bildquellen
- Flyer_vorn-144×300: Initiative zum Volksentscheid