Die Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift eine Pressemitteilung auf, die in der vergangenen Woche in den lokalen Presseorganen zu lesen war. Diese las sich so, dass im Greifswalder Stadtgebiet ab sofort in den Monaten März und Oktober das Verbrennen von trockenen und mit Krankheiten befallenen Pflanzenabfällen nicht mehr erlaubt sei. Im umliegenden Kreisgebiet solle dies aber weiterhin möglich sein.
Zugleich ist dem Text zu entnehmen, dass auch die zweimalige Abholung von
Pflanzenabfällen im Jahr nicht mehr durchgeführt wird.
„Das würde der gültigen Abfallsatzung für Greifswald widersprechen“, meint Ullrich Bittner, grünes Mitglied im Greifswalder Ausschuss für Bau und Umwelt. „Eine solche punktuelle Abweichung von der Satzung ist unserer Meinung nach rechtlich fragwürdig. Fraglich ist auch, ob die Konsequenzen dieser rigorosen Abschaffung zweier langjährig durchgeführter Maßnahmen ausreichend durchdacht wurden. Es kann in niemandes Sinne sein, dass unsere städtischen Grünflächen wieder als Müllflächen für illegale Ablagerungen von Pflanzenabfällen herhalten.“
Um rasch Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger Greifswalds herzustellen, hat Ullrich Bittner Fragen hierzu zur Beantwortung im morgigen Bau- und Umweltausschuss eingereicht.