EuGH Urteil nur scheinbar positiv für den Schienenverkehr

Zug der Usedomer Bäder Bahn (UBB) bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Buddenhagen
Zug der Usedomer Bäder Bahn (UBB) bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Buddenhagen
Zug der Usedomer Bäder Bahn (UBB) bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Buddenhagen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass Bahnunternehmen auch für Verspätungen durch „höhere Gewalt“ (Streik, ungünstige Wetterereignisse) die betroffenen Bahnkunden entschädigen müssen, ist für Bahnkunden zu allererst positiv zu sehen. Fahrgastrechte werden gestärkt. Die endlosen Diksussionen über den Anspruch des Fahrgastes auf Entschädigung entfallen damit hoffentlich künftig.

Die Kosten für die steigenden Entschädigungen werden künftig auf die Bahnpreise umgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist die differenzierte Gesetzsprechung des EuGH zwischen verschiedenen Verkehrträgern scharf zu kritisieren und schwächt langfristig, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs.Warum wird hier aber zwischen verschiedenen Verkehrsträgern unterschieden? Was unterscheidet eine vereiste Startbahn von einer vereisten Schiene? Was ein Busfahrer_innen_streik von einem Lokomotivführer_innen_streik? Diese Antwort bleibt der Eruropäische Gerichtshof bisher schuldig. Die Folge ist eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Straße, Schiene und Luft.

Diese ist durch viele andere Subventionen ohnehin schon gegeben. So sind beispielsweise Fernbusse auf deutschen Autobahnen von der Maut ausgenommen, Bahnen müssen ganz selbstverständlich Trassenentgelte zahlen. Von der steuerlichen Erleichterung für Treibstoff bei Fluggesellschaften wollen wir hier gar nicht sprechen.

Der Vorsitzende des VCD Michael Ziesak kritisiert dies ebenfalls: „In der Urteilsbegründung wird eine analoge Anwendung auf andere Verkehrsträger ausgeschlossen. Das ist Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Eisenbahnverkehrs und zu Gunsten der anderen Verkehrsträger.” Hier darf das letzte Wort noch nicht gesprochen sein und die Gesetzgebung sollte entsprechend nachbessern.

weitere Links:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-urteil102.html

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/verspaetete-zuege-mehr-entschaedigung-fuer-bahn-kunden-seite-all/8850418-all.html

Pressemitteilung des VCD

 

Bildquellen

  • UBB in Buddenhagen: Grüne Vorpommern-Greifswald, Photo: Kay Karpinsky | CC BY-SA 3.0

2 Kommentare bei „EuGH Urteil nur scheinbar positiv für den Schienenverkehr“

  1. War die Bahn nicht einmal die erste Wahl als Verkehrsmittel bei wiedrigen Witterungsverhältnissen? Das Urteil wird hoffentlich dazu führen, dass Vorkehrungen für derartige Ereignisse getroffen werden und nicht wie vor ein paar Jahren schneebedingt ganze Strecken ausfallen.

  2. Hallo Wissender,

    ich habe auch kein Problem mit dem Urteil und freue mich auch nicht, in Greifswald eingeschneit Heilig Abend verbringen zu müssen, wobei gerade das ein sehr romantisches Erlebnis war. Kaminfeuer und Gans, ganz spontan mit ebenfalls Liegengebliebenen.

    Aber dass der Schienenverkehr noch weiter benachteiligt wird, im Konkurrenzkampf um Reisende kann ich einfach nicht nachvollziehen.

    Beste Grüße, Tobias

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