Am 6. September sind die Bürgerinnen und Bürger erstmals in der Geschichte
unseres Landes aufgerufen, sich an einem Volksentscheid zu beteiligen.
450.000 Bürgerinnen und Bürger müssen beim Volksentscheid mit „Ja“ stimmen,
damit die Gerichtsstrukturreform des Landes gestoppt wird.
„Leider ist die Fragestellung auf den Stimmzetteln schwer verständlich. Sie
müssen mit „Ja“ stimmen, wenn Sie gegen die Strukturreform sind“, erklärt Ulrike
Berger, Mitglied der bündnisgrünen Landtagsfraktion. „Gefragt wird, ob die
Bürgerinnen und Bürger dem Gesetzentwurf zustimmen, der die
Gerichtsstrukturreform rückgängig macht. Wenn die Bürgerinnen und Bürger also
zum Beispiel gegen die bisherige und die baldige Schließung der Amtsgerichte in
Anklam und Wolgast stimmen wollen, müssen Sie am 6. September „Ja“ ankreuzen.“
„„Ja“ gegen die Gerichtsstrukturreform, „Ja“ zur bürgernahen Justiz.“
„Die Gerichtsstrukturreform wird dafür sorgen, dass vor allem ältere Menschen,
aber auch gerade die engagierten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes deutlich
benachteiligt werden“, so auch Mignon Schwenke, für die LINKE im Schweriner
Landtag, „denn im Amtsgericht werden Betreuungsfragen, Erb- und
Grundbuchangelegenheiten, aber zum Beispiel auch Eintragungen ins
Vereinsregister bearbeitet – also insbesondere Angelegenheiten, die ältere oder
engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen.“
„Auch die Greifswalderinnen und Greifswalder sind betroffen.“
Die Verlagerung anderer Amtsgerichte nach Greifswald inklusive aller Akten,
Büros und natürlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfte sich auch negativ
auf die Greifswalder Bürgerinnen und Bürger auswirken. Räume und Termine werden
knapp. Bearbeitungszeiten für Anträge werden unweigerlich länger.
Die Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE rufen gemeinsam alle
Bürgerinnen und Bürger auf, sich am Volksentscheid zu beteiligen.
„Stimmen Sie am 6. September mit „JA“ und sind damit Teil direkter Demokratie!
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und entscheiden Sie direkt und unmittelbar mit! Alle
sind von der Gerichtsstrukturreform betroffen – nicht nur die Orte, in denen
Gerichte geschlossen werden, sondern auch diejenigen Orte, in denen sie
zusammengeführt werden“, so Berger und Schwenke.
Bildquellen
- Flyer_vorn-144×300: Initiative zum Volksentscheid