Allerdings ist hier die ARGE in Cottbus gemeint. Das SG Cottbus hatte die ARGE verurteilt, die Abwrackprämie nicht als Einkommen bei ALG II-Berechtigten anzurechnen. Dagegen hatte die ARGE Cottbus Sprungrevision zum Bundessozialgericht eingelegt, diese aber (aus Angst vor einer Niederlage?) kurz vor dem Verhandlungstermin am 30.08.10 zurück genommen. Die Urteile des SG Cottbus sind damit rechtskräftig. Quelle: BSG-Terminvorschau unter laufenden Nummern 4 und 5.
Schade eigentlich, die Ansicht des BSG wäre interessant gewesen. Vielleicht weiß jemand, wie der Stand der Dinge in Greifswald ist?
Einfach mal die OZ fragen.