Déjà-vu

„Hartz IV soll eingemottet werden“ titelte suedeutsche.de gestern Abend und berichtet: „Neuer Name und alles wird gut? Arbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte gerne auf die Bezeichnung Hartz IV verzichten…“

Ende Januar hieß es bei spiegel-online ähnlich. „Von der Leyen möchte „Hartz IV“ abschaffen“ lautete der Titel dort und weiter: „Sie meint aber nur den Ausdruck: Das Wort sei so negativ besetzt, dass es eine differenzierte Debatte über Langzeitarbeitslosigkeit behindere.“

Ob ihr dies gelingt, kann zunächst dahin stehen. Stutzig machen aber folgende Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, über die die Süddeutsche berichtet: „Noch unklar ist, ob das Arbeitsministerium für die Neufestsetzung des „Basisgelds“ wieder diese Gruppe der Geringverdiener heranzieht. „Wir lassen mehrere Varianten durchrechnen“, sagte der Sprecher von der Leyens. Zu diesen Modellrechnungen gehöre unter anderem auch, dass als Referenzgruppe die unteren 15 und nicht die unteren 20 Prozent der Einkommensskala herangezogen werden.“

Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet und wir können davon ausgehen, dass so lange gerechnet wird, bis eine Regelleistung heraus kommt, die nicht oder zumindest nicht wesentlich über den bisherigen Leistungen liegen wird. Ähnlich war es doch auch bei Einführung von Hartz IV. Die Regelleistung von damals 345 Euro wurde ins Gesetz geschrieben. Anschließend wurde die Einkomens- und Verbrauchsstichprobe ausgewertet, es durfte gerechnet werden und nach dieser Auswertung und Berechnung kam das Ministerium (Oh Wunder!) genau auf diesen Betrag von 345 Euro…

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