Beschlussvorlage für die nächste Bürgerschaft
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Greifswalder Bürgerschaft hat zur nächsten Ausschussrunde und zur nächsten Bürgerschaft einen Antrag zur ARGE Greifswald eingebracht. Danach soll sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Trägerversammlung dafür einsetzen, dass die ARGE Greifswald zuviel gezahlte Sozialleistungen bei Arbeitgebern, die sittenwidrige Löhne zahlen, einklagt.
Bei Aufstockern, das heißt bei Arbeitnehmern, die trotz Arbeitsstelle auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind, liegt in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass sie für sittenwidrige Löhne arbeiten. Wenn der von Hilfebeziehern tatsächlich erzielte Lohn als „sittenwidriger Dumpinglohn“ von den tariflich vorgeschriebenen oder ortsüblichen Löhnen abweicht, sollte die ARGE Greifswald den Differenzbetrag bei den Arbeitgebern als Schadensersatzanspruch geltend machen. Die ARGE Stralsund geht in unserer Region als leuchtendes Beispiel voran. Sie verklagt Arbeitgeber, insbesondere im Dienstleistungsgewerbe, die sittenwidrige Löhne zahlen.
Die Stadt Greifswald müsste an einer solchen Vorgehensweise ein gesteigertes Interesse haben, da sie bei den sogenannten Aufstockern einen Großteil der Kosten übernehmen muss. Einkommen, das ALG II-Berechtigte beziehen, wird zunächst auf die aus Bundesmitteln finanzierte Regelleistung, und erst danach auf die aus kommunalen Mitteln finanzierten Kosten für Unterkunft und Heizung verrechnet. Je höher das Einkommen der Aufstocker, umso eher könnten deshalb die Kosten für Unterkunft und Heizung reduziert werden.
Wir wollen, dass die Stadt diese Forderung der Bürgerschaft in die Trägerversammlung der ARGE einbringt und sich für eine solche Vorgehensweise einsetzt. Die Forderung der Zahlung tariflicher oder ortsüblicher Löhne ist eine sozialpolitische Selbstverständlichkeit, bei deren Durchsetzung die ARGE eine entscheidende Rolle spielen kann.
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