Die Regelleistungen des SGB II (ALG II und Sozialgeld) stehen auf dem Prüfstand. Es geht um die Frage, ob die jetzige Leistungshöhe und insbesondere die Berechnung derselben mit dem Grundgesetz übereinstimmt.
Pressemitteilung Nr. 4/2010 des Bundesverfassungsgerichts
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 am 9. Februar 2010, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.“ Hier geht´s weiter.
Hintergründe zum Verfahren gibt´s hier…