berichtet heute „Arbeitsagentur streicht Putzkolonnen in Schulen“ und führt aus:
„Ab 2011 soll es in Greifswald keine Ein-Euro-Jobber mehr geben, die helfen, die Schulen zu reinigen. Grund für die Sparmaßnahme ist die geringe Arbeitslosenquote in der Hansestadt.“
Na endlich, können wir dazu nur sagen, auch wenn ein leichtes Bedauern in dem Artikel mitschwingt. Die Begründung ist allerdings mehr als bemerkenswert. Die „geringe Arbeitslosenquote“ sei es, die die Streichung wegen der damit verbundenen Reduzierung der Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt erfordere.
Lediglich Peter Multhauf (Die Linke) wird zitiert, der auf die Illegalität der „Ein-Euro-Jobs“ in diesem Aufgabenfeld hinweist. Noch einmal, langsam und zum Mitschreiben und kopieren: „Ein-Euro-Jobs“ sind nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. Kommunale Aufgaben, wie die Reinigung der Schulen im Artikel selbst bezeichnet wird, sind dies aber so gut wie nie. Selbstverständlich gehört die Einhaltung der Sauberkeit in den Schulen zu den kommunalen Aufgaben und ist zu erledigen. Was daran zusätzlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Interessant wäre noch gewesen, die jeweiligen Begründungen über die Legalität oder Illegalität des Einsatzes aus dem Ausschuss zu erfahren.
Die Arbeitsagentur ist aber ehrlich: Weil die Arbeitslosenquote niedriger wurde, braucht sie nicht mehr so viele „Ein-Euro-Jobs“, um die Statistik zu frisieren…