Es kann nur einen geben…

Den Regelsatz beim ALG II meine ich. Die gestrige Spekulation, an der sich auch die OZ beteiligte, es sei in der Erwägung, den Regelsatz in zwei Stufen zu erhöhen, kann ich nicht nachvollziehen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen verfassungsfesten Regelsatz zu errechnen, da kann es nicht zwei geben. Auf die verfassungswidrigegemäße Begründung dürfen wir gespannt sein.

Sollte mit der zweiten Stufe die Preissteigerung ausgeglichen werden (und dies die Begründung sein), dann kann man dies nur als weitere Verar…… der Betroffenen bezeichnen. Denn zu einer Regelung zum Ausgleich der Preissteigerung ist der Gesetzgeber ohnehin verpflichtet. Das BVerfG dazu: „Denn allgemeine Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen werden dazu führen, dass die Kosten des untersten Quintils der Einkommensbezieher zur Abdeckung ihres Existenzminimums steigen.“

Dass die Preissteigerung die Grundlage für die drei Euro mehr sein könnte (ob in einer oder zwei Stufen sei dahingestellt), ergibt sich aus einer Meldung von heute: „In diese neue Berechnung sei bereits die Kostenentwicklung des ersten Halbjahres 2010 berücksichtigt, heiß es aus Verhandlungskreisen“, so die OZ.

Etwas, zudem man sowieso verpflichtet ist, dann als Wohltat oder Verhandlungsergebnis oder Kompromiss zu verkaufen, ist mehr als dreist.

Apropos OZ: In der heutigen Druckausgabe (S. 4) findet sich ein Artikel zum „Hartz IV-Poker“. Dort heißt es am Schluss ohne wirklichen Bezug zum vorher Gesagten: “ Die neue Regelsatz-Anpassung führt automatisch dazu, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende prozentual künftig stärker steigen wird als die Rente.“ Was will uns die/der unbekannte Autor/in damit sagen? Ihr/ihm sei das Urteil des BVerfG ans Herz gelegt, das nämlich genau die bisherige Koppelung des Regelsatzes an die Rentenentwicklung für verfassungswidrig erklärte. Bei Randnummer 184 heißt es: „Die Orientierung an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts […]  stellt einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar.“ Was also soll dieser letzte Absatz, wenn nicht die ALG II-Berechtigten bei den RentnerInnen madig gemacht werden sollen?

4 Kommentare bei „Es kann nur einen geben…“

  1. […] Der Blog der Greifswalder BÜNDNISGRÜNEN « Es kann nur einen geben… […]

  2. divide et impera (lateinisch für ‚teile und herrsche‘) ist eine Redewendung und bedeutet, einen Gegner in Untergruppen aufzuspalten, die leichter besiegt werden können.

    Rentner und Arbeitslose werden damit gegeneinander ausgespielt um weiter auszugrenzen!

    Das Dilemma einer grotesken Ideologie:

    „Wir schrumpfen, wir sterben aus, immer mehr Rentner, immer weniger Erwerbsfähige…“

    http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/2011/02/wir-schrumpfen-wir-sterben-aus-immer.html

  3. Diese Kritik am ALG II liest sich immer gut hier. Gabs auch schon was zu lesen wer ALG II eingeführt hat?

    Oder haben die Grünen damals zugestimmt weil sie später was zum meckern brauchen? An dieser Stelle ein kleiner Lesetip:

    Jutta Ditfurth
    „Grünen-Wähler wollen getäuscht werden“
    „Am Beispiel der Grünen lässt sich das neokonservative Rollback in diesem Land sehr gut zeigen – das ist das Thema des Buches. Ich habe mir angesehen, wie die Grünen ihre Wähler einbinden, obwohl sie oft das Gegenteil von dem tun, was sie sagen: Bei der Atomkraft, in Kriegs- und in sozialen Fragen. Die Grünen sind Meister in der Kunst des Verrats.“

    http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,745943,00.html

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