Wieder Post: Diese Woche zum Dezember-Castor 2010

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Beitrag des Arbeitskreises kritischer JuristInnen in Greifswald (AKJ):

„Nachdem die Rote Hilfe und wir letzte Woche zahlreiche Anfragen bzgl. Verfahren zum 1. Mai 2011 erhielten (falls ihr Briefe bekommt: bitte hier melden), bekamen diese Woche einige Leute, die letzten Dezember kurz vor Lubmin gegen den Castor-Transport protestierten, Post von der Bundespolizei.

Aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen und dementsprechend der Anfragen hier eine Einordnung der Briefe:

Was bedeutet „Verwarnungsgeld“?

In den Briefen wird euch mitgeteilt, dass für eine begangene Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro festgesetzt wird. Das heißt, dass die Polizei eure Handlung als geringfügige Ordnungswidrigkeit einordnet, zu deren Ahndung ein kleiner Geldbetrag ausreicht. Sollten die von der Polizei erhobenen Vorwürfe zutreffen, dann ist an der Bewertung als Ordnungswidrigkeit und der Verhängung eines Verwarnungsgeldes für den unbefugten Aufenthalt innerhalb der Gleise rechtlich nichts auszusetzen.

Sie hätte das Verfahren zwar einerseits auch komplett einstellen, andererseits aber auch ein förmliches Bußgeldverfahren durchführen können. Das liegt ganz in ihrem Ermessen. Mit dem jetzigen Weg sollen sowohl den Betroffenen als auch der Verwaltung Kosten erspart werden.

Da Sitzblockaden als Akt des zivilen Ungehorsams gerne mit anderen kleineren Ordnungswidrigkeiten verglichen werden: Ein Verwarnungsgeld von 25 Euro erhält zum Beispiel auch, wer außerorts mit dem Auto 11-15 km/h zu schnell fährt oder im Fahrraum von Schienenfahrzeugen parkt. So schätzt die Polizei also euer Verhalten ein.

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten?

Es gibt natürlich die Möglichkeit, auf den Brief überhaupt nicht zu reagieren. Dann gilt das „Angebot“ des Verwarnungsgeldes als abgelehnt und die Behörde kann ein formales Bußgeldverfahren durchführen. Dabei kann die Polizei den Grundbetrag erhöhen (und tut dies in der Regel auch) sowie zusätzliche Kosten geltend machen, also Gebühren für den Verwaltungsaufwand und die Zustellung. Dadurch wird der zu zahlende Betrag wohl mindestens verdoppelt.

Gerade bei Massenverfahren kann es sein, das bei koordinierter Verweigerung die Polizei das Verfahren aber aufgrund des hohen Aufwandes einstellt. Denn das förmliche Bußgeldverfahren verursacht auch bei ihr erhebliche Kosten. Allerdings ist das keinesfalls zwangsläufig so; das Verfahren kann auch ganz regelkonform durchgezogen werden. Außerdem setzt eine Verweigerung ein gewisses Maß an Organisation der Betroffenen voraus. Davon kann jedoch leider wegen der (erfreulichen) vielfältigen Herkunft der am Protest Beteiligten nicht ausgegangen werden.

Unser (ungewöhnlicher) Tipp: Zahlen

Auch wenn wir der Auffassung sind, dass legitime Formen des zivilen Ungehorsams nichts kosten sollten und gehofft haben, dass die stundenlange Ingewahrsamnahme bei eisigen Temperaturen schon eine für den Staat befriedigende Machtdemonstration gewesen ist, ist es in der jetzigen Situation schwierig, sich gegen die Zahlungsaufforderung zu wehren. Der Staat hat rechtlich die Möglichkeit noch mehr zu verlangen, sodass es sinnvoll erscheint die 25 Euro zu zahlen. Falls ihr meint, das würde einer Unterwerfung unter Staatswillkür oder die Atomlobby gleichkommen und wäre „kompromisslerisch“, haben wir Verständnis dafür. Wir glauben aber, dass sich dieses Verwarnungsgeld nicht für Machtproben mit der Staatsgewalt eignet.

Einige werden das Verwarnungsgeld vielleicht verschmerzen können; und all diejenigen, für die die Begleichung eine Härte darstellen würde, sollen sich auf jeden Fall an die Rote Hilfe wenden und werden dann unterstützt. Weitere Soli-Aktionen (auch für den zweiten Castor und den 1. Mai) sind geplant, sodass ihr auch finanziell nicht allein gelassen werdet.

Was passiert, wenn ich die 7-Tagesfrist verstreichen lasse?

In dem Brief werdet ihr aufgefordert, innerhalb von sieben Tagen 25 Euro zu bezahlen. Wenn ihr das macht, ist die Sache zwischen euch und dem Staat geregelt und hat sich damit erledigt. Rein rechtlich muss das Geld am siebten Tage, nachdem ihr den Brief in eurem Briefkasten hattet, auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Falls ihr zu spät dran seid, könnte das als Ablehnung des polizeilichen „Angebots“ angesehen werden. Allerdings haben die Behörden auch die Möglichkeit, die Frist zu verlängern oder können bei Zahlungseingang die Sache (auch stillschweigend) akzeptieren. Wegen ein oder zwei Tagen wird sich die Polizei kaum den Stress einhandeln, eine aufwändiges Verfahren einzuleiten. Falls ihr die Frist bewusst verstreichen lasst, gilt das eben als Ablehnung (s.oben).

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