Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des künftigen Jobcenters müssen für ihre „Kunden“ erreichbar sein *Update*

Vorpommern-Greifswald: Bündnisgrüne im Kreistag wollen die Rechte Betroffener in den Jobcentern stärken

Gregor Kochhan: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des künftigen Jobcenters müssen für ihre „Kunden“ erreichbar sein

Während andere darüber streiten, ob und wann der Kreistag über das Bürgerbegehren zur Betreuung von Langzeitsarbeitslosen entscheiden darf und soll, will die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Kreistag seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen gerecht wird. Der Kreistag muss unabhängig von der Frage der Organisationsform die Arbeitsweise des künftigen Jobcenters im Rahmen seiner Möglichkeiten gestalten.

„Hierzu gehören unsere Anträge auf Einsetzung einer unabhängigen Ombudsstelle und einer größeren Trägervielfalt bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen genauso wie der jetzt eingereichte Antrag zur Erreichbarkeit der JobcentermitarbeiterInnen“, sagte dazu Gregor Kochhan, bündnisgrüner Fraktionsvorsitzender.

„Wir wollen uns nicht daran beteiligen, schmutzige Wäsche zu waschen, sondern die Rechte Betroffener stärken. Dazu wollen wir den Service verbessern bzw. den Mindeststandard der Sozialagentur erhalten. Die Praxis des Jobcenters Greifswald, für die Betroffenen telefonisch nicht erreichbar zu sein, darf nicht Modell für die neue Behörde sein.“

„Wenn die euphemistische Bezeichnung der Betroffenen als ‚Kunden‘ ansatzweise ernst genommen werden soll, müssen diese auch als solche wahrgenommen und behandelt werden. Dazu gehört, dass die Beschäftigten des Jobcenters für ihre ‚Kunden‘ auch erreichbar sind. Die Jobcenter sollen in erster Linie Dienstleister der Anspruchsberechtigten sein. Nicht zuletzt die Anforderung, dass die Gewährleistung eines Grundrechtes sichergestellt werden muss, muss dabei im Vordergrund stehen. Im Übrigen ist die nahezu ständige Erreichbarkeit einer Dienstleistungsbehörde schlicht ein Gebot der Höflichkeit“, so Kochhan.

*Update*

Die OZ berichtet über die PM und hat eine (nichtrepräsentative) Umfrage geschaltet. Hier geht´s zum Artikel und zur Umfrage…

4 Kommentare bei „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des künftigen Jobcenters müssen für ihre „Kunden“ erreichbar sein *Update*“

  1. Im Jobcenter, deutsch „Zentrum für Arbeit“ suggeriert man eine Institution, in der es Lohnarbeit zu verteilen gäbe. Quasi ein Hort der Arbeit für Arbeitssuchende. In Wahrheit wird Arbeitslosigkeit, werden die Arbeitslosen verwaltet, schikaniert, herumgestoßen und mit Entzug von Leistungen gefügig gemacht.

    Erreichbar möchte dort kein Mitarbeiter sein, denn man stört als „Kunde“ nur. Via Callcenter soll man lieber draußen bleiben!

    Wenn man schon als „Kunde“ bezeichnet wird, dann muß man auch gleichberechtigt ablehnen können, denn im Supermarkt nehme ich auch nicht alles, was man mir aufnötigt!

    „Kunde“ ist nichts weiter, als ein beschönigender Euphemismus!

  2. Däubler-Gmelin verwies darauf, daß die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen 2011 zur Einhaltung des UN-Sozialpakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ermahnt wurde. So könne etwa die Pflicht von Hartz-IV-Empfängern, jegliche Arbeit anzunehmen, als menschenrechtswidrige »Zwangsarbeit« gewertet werden….

    http://www.jungewelt.de/2012/05-22/037.php

  3. ip test

  4. Das Argument, jeder „Kunde“ habe das Recht auf ein störungsfreies Beratungsgespräch ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen.
    Wie wäre es mit einem Vorschlag, der die Vorteile beider Telefonsysteme vereinigt. Die Anrufe landen im Haus des Bearbeiters und bei Notwendigkeit ruft dieser zurück. In ganz dringenden Fällen auch zwischen zwei Beratungsgesprächen. Eine Möglichkeit, direkt auf das Telefon des Beraters anzurufen ist absolut weltfremd. Genauso wie die Existenz solcher Jobcenter absolut weltfremd ist.

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