Alexander Krüger begrüßt Initiative der Verwaltung
Auf Einladung der Stadtverwaltung fand am 24.06.2014 eine gemeinsame Beratung
unter Federführung der Amtsleiterin Frau Felkl (Amt für Jugend, Bildung, Sport
und Wohngeld) sowie von Herrn Schult (Immobilienverwaltungsamt) statt. Thema der
Beratungen war die aktuelle Situation und Zukunft der insolventen Gaststätte
„Golden Goal“.
Eingeladen waren neben dem langjährigen Sportausschussvorsitzenden Alexander
Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Vertreter_innen des Sportbundes, des
Fußballfachverbandes sowie von Greifswalder Sportvereinen.
„Ich freue mich sehr, dass die Verwaltung meine Anregung aufgegriffen hat und
die betroffenen Sportler_innen an einen Tisch holt, um gemeinsam eine gute
Zukunft für die Räume der Gaststätte zu finden“, lobte Alexander Krüger die
Initiative der Verwaltung.
Dass Gesprächsbedarf bestand, wurde rasch deutlich.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war die im alten Mietvertrag verankerte
Konkurrenzschutzklausel, die dem Betreiber der Gaststätte das exklusive Recht
zur kulinarischen Versorgung bei Sportveranstaltungen im Volksstadion einräumte.
Die Erneuerung dieser Klausel lehnten die anwesenden Vereinsvertreter_innen
einhellig ab. Alle Vereine sollen zukünftig als Ausrichter von
Sportveranstaltungen eigenständig über die Form und den Umfang der Versorgung
entscheiden dürfen.
Gleichzeitig wurde in der Diskussion deutlich, dass den Sportvereinen die
Existenz einer Gaststätte weniger wichtig wäre als die Einrichtung zusätzlicher
Umkleide-, Lager- und Büroräume oder einer Vereinskantine in den Räumlichkeiten
der jetzigen Gaststätte. Dies würde eine wesentliche Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Sportvereine und deren Sportler_innen im Stadion
bedeuten. Dabei schlossen die Vertreter_innen eine finanzielle Beteiligung bei
den erforderlichen Arbeiten nicht aus. Zur weiteren Finanzierung meinte
Alexander Krüger: „Vielleicht ließe sich über die Bauunterhaltung eine
Beteiligung der Stadt realisieren.“
„Sollte seitens der Verwaltung jedoch weiterhin eine alleinige Vermietung als
Gaststätte in Betracht gezogen werden, sollte das Objekt unbedingt neu
ausgeschrieben werden, um eine eventuelle Benachteiligung Dritter
auszuschließen“, so Alexander Krüger weiter.
Die Verwaltung will die gewonnenen Erkenntnisse in den weiteren
Entscheidungsprozess einfließen lassen und signalisierte bereits, dass weitere
Treffen folgen sollen.
Klingt gut.