Argumente der Stadtverwaltung für Radfahrverbot auf Hansering widersprüchlich

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bürgerschaft die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob das Radfahrverbot entlang des Hanserings aufgehoben werden könne.

Die Verwaltung stellt jetzt in den Ausschüssen das Ergebnis ihrer Prüfung vor.
Quintessenz ist, dass am Radfahrverbot festgehalten wird. Als gewichtiges Argument wird die Breite der Kfz-Straße benannt. Sie sei schmaler aus 8 Meter, daher sei kein gefahrloses Überholen der Radfahrer_innen durch Autos möglich. Außerdem sei der Autoverkehr für ein gefahrloses Befahren durch Radfahrer_innen zu dicht.
Wir bleiben aber bei unserer Forderung, das Radfahrverbot aufzuheben. Denn die Straßenverkehrsordnung regelt das Überholen eindeutig: “Überholen darf nur, wer weder sich, den Gegenverkehr noch die zu Überholenden gefährdet.“ Damit liegt es in der Verantwortung der Autofahrer_innen im Gefährdungsfall vom Überholen abzusehen. Das sollte auf einer Innerortsstrecke von einigen hundert Metern – denn länger ist der Hansering zwischen Fangenturm und Stralsunder Straße nicht – den Autofahrer_innen zumutbar sein.
Zur Argumentation der Gefahrenlage lässt sich der Kommentar zur StVo §45 (“Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen”) heranziehen: „Anordnungen sind im Regelfall unzulässig, wenn Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße […] etwaige Schäden selbst abwenden können […].“
Dazu sagt Torsten Wierschin, für uns als Stellvertreter im Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschuss: “Die Stadtverwaltung kann nicht eine Gefahrenlage wegen vieler automobiler Menschen im Verkehr feststellen und gleichzeitig denjenigen Menschen, die Rad fahren, den Zugang zur Straße verbieten. Das ist ein Widerspruch und gegen das Verursacherprinzip.”
In anderen Städten wird längst nach aktueller Rechtspraxis beschildert. So hat laut Stralsunder Verkehrsplanung der dortige Knieperwall eine Autobelastung von 12.000 Kfz/Tag, ähnlich dem Hansering. Die Fahrbahnbreite beträgt weniger als sieben Meter. Dennoch ist Radler_innen der Zugang beidseitig erlaubt.
Wir sind der Auffassung, dass die Aufhebung des Radfahrverbots lediglich ein Angebot an Radler_innen darstellt, die Straße nach eigenem Zutrauen zu nutzen. Dieses Angebot gilt es zu schaffen.

Frauke Fassbinder

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