Auf der Bürgerschaftssitzung vergangenen Montag teilte der Leiter des Tiefbauamtes, Fred Wixforth mit, dass das Segelschulschiff „Greif“ mit seinem Tiefgang von 3,60 m bei normalem Wasserstand nur mit Ausnahmegenehmigung das Sperrwerk passieren könne. Denn nach seinen Informationen läge die Sohltiefe des Sperrwerks bei -4 m und der Sicherheitsabstand zwischen Schiffskiel und Sohle müsse 60 cm betragen. Dies ist folglich erst bei einer Wassertiefe von 4,20 m gegeben. Ob die umstrittenen Spüldüsen, die die Wassertiefe über der Sohle noch weiter verringern, wieder abgebaut worden seien, wisse er nicht.
Jetzt liegen die Antworten auf eine Kleine Anfrage vor, die unsere Landtagsabgeordnete Ulrike Berger an die Schweriner Landesregierung zum Sperrwerk gestellt hat.
Für alle OZ-Leser: Die Kleine Anfrage ging übrigens schon am 11. März an die Regierung – hatte also mit Wahlkampf herzlich wenig zu tun. Warum sie erst nach vier Wochen statt der üblichen zwei beantwortet wurde, kann nur das Umweltministerium sagen.
In seiner Antwort teilt das Umweltministerium mit, dass die Sohltiefe des Sperrwerks tatsächlich nur bei -3,95 m liege, an einigen Punkten sogar bei -3,85 m NHN. Die Toleranzvorgabe der Planungen wurde damit unzulässig unterschritten. Die Ursachen würden derzeit ermittelt.
Weiter heißt es, die Oberkante der nachträglich eingeplanten Spüldüsen läge sogar nur bei -3,82 m NHN. Die Düsen seien für eine ununterbrochene Einsatzbereitschaft des Sperrwerks notwendig. Das Umweltministerium hatte noch im November letzten Jahres angekündigt, die Düsen wieder abzubauen. Das ist nun offenbar nicht mehr vorgesehen.
Wir sind darüber irritiert, dass die Stadtverwaltung über die konkreten Pläne des Ministeriums zu den Spüldüsen nicht besser informiert war. Denn in der Antwort des Umweltministeriums heißt es auch: „Die Hansestadt war von Beginn an ständig in den Bauprozess eingebunden und nahm regelmäßig an den Bauberatungen teil.“
„Auch über die Detailänderung der Spüldüsen wurde in diesen Beratungen gesprochen. Da wäre dann schon etwas mehr Detailwissen zu erwarten“, moniert auch Thomas Lange, für die SPD-Fraktion im Bau- und Umweltausschuss der Stadt.
Fatal daran ist, dass die Stadt offenbar mit zu verantworten hat, dass das Sperrwerk für die „Greif“ zur Falle wird. Denn die Passage der „Greif“ war bei den Planungen „kein maßgebliches Kriterium“ und hätte eine weitflächige Ausbaggerung des Ryck erfordert. Dies hätten weder das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) noch die Stadt gefordert. – Eine Antwort, die uns vermuten ließ, dass das Umweltministerium die Stadt offenbar nicht nur „als Gast ohne Mitbestimmung“ bei den Bauberatungen verstanden hat.
„Sollte die „Greif“ unter diesen Umständen keine Ausnahmegenehmigung für eine wasserstandsunabhängige Passage erhalten, muss sie wohl auch zukünftig außerhalb des Sperrwerks liegen. Dann müsste eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden“, so Alexander Krüger, unser Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses der Stadt, „da die Stadt eine Mitverantwortung für diesen Schildbürgerstreich trägt, muss sie nun auch schnellstens eine Lösung für das Problem anbieten. Denn die Saison hat für die „Greif“ bereits begonnen.“
Bildquellen
- Alexander Krüger: Photo: Peter Sandbiller | CC BY-SA 3.0
Wie wäre es mit einer seeseitig vorgebauten Schleuse, die den Ryck auf 40cm über den Normalwasserstand aufstaut? 😉
Da konnte das Sperrwerk doch das landseitige Tor bilden und wäre bei Niedrigwasser immer im Testbetrieb.
Ein Fall für Extra 3 oder den „Hammer der Woche“!