„Marina Pialek ist kein Mensch, der sich vor der Arbeit drücken will. Als sie nach ihrer Ausbildung zur Köchin arbeitslos wurde, war sie mit dem Angebot des Jobcenters sofort einverstanden. Pialek sollte in einer Passauer Großküche arbeiten – für 1,50 Euro in der Stunde. Ein sogenannter Ein-Euro-Job, wie er Hartz-IV-Empfängern häufig angeboten wird. Doch dann wurde die 21-Jährige schwanger, und damit begann eine Odyssee durch den deutschen Sozialstaat, die damit endete, dass sie vom Jobcenter keinen Cent mehr zum Leben bekam.“
So beginnt ein Artikel von gestern auf süddeutsche.de mit der Überschrift: „Schwanger? Kein Grund zu Hause zu bleiben“
Dieser Artikel und die zugrunde liegende Nachricht haben Erstaunen ausgelöst. Im Artikel selbst ist es heraus zu lesen.
Ich bin etwas erstaunt über das Erstaunen. Es liegt doch in der Logik der Hartz-Gesetze, dass es so kommt. Jede Maßnahme, Arbeitsgelegenheit oder was auch immer ist anzutreten, es sei denn der Betroffene „weist einen wichtigen Grund nach“ (§ 31 I SGB II). Damit haben wir, und zwar seit Vorliegen des ersten Regierungsentwurfes zu Hartz IV, faktisch eine Beweislastumkehr. Ob dies in letzter Konsequenz auch juristisch haltbar ist oder ob nicht bei entsprechenden Klagen solche Klauseln gestrichen werden müssten, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich gilt im Sozialrecht der Amtsermittlungsgrundsatz.
So aber liegt zuerst einmal die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes beim Betroffenen. Darauf zu vertrauen, dass die Jobcenter immer von sich aus prüfen, wäre naiv. Gerade die Sanktionen und die faktische Beweislastumkehr sind ein Geburtsfehler von Hartz IV, aber nicht nur diese. Hier hatten wir darauf bereits hingewiesen…